Volltext: Die europäische Periode in der Geschichte des jüdischen Volkes (2 ; 1937)

§ Rabbinismus, Mystizismus und das Aufklärungswerk Mendelssohns 
501 
Stadt, an dessen Gemeinde mehrere neue Kolonien in der näheren und 
weiteren Umgebung (in Magdeburg, Halle usw.) angeschlossen waren. 
Eine Einheit für sich bildete die Gemeinde von Berlin, die — unter 
unmittelbarer Aufsicht der Zentralregierung stehend — sich häufig 
die Einmischung der königlichen Behörden in ihre inneren Angele 
genheiten gefallen lassen mußte. Anlaß hierzu gab wiederholt die 
Spannung, die innerhalb der Gemeinde selbst zwischen ihren nicht 
privilegierten Mitgliedern und den »Vergleiteten« bestand. Diese, die 
»Schutzjuden«, waren es, auf deren Anregung die Gemeindewahlen 
seit 1698 unter direkter behördlicher Kontrolle vor sich gingen. Der 
Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. machte es der Berliner Gemeinde 
zur besonderen Pflicht, für stramme Zucht in ihren Reihen zu sorgen, 
keinerlei »Separationen« zu dulden und selbst für die Wahl eines 
»Rabbi« die königliche Genehmigung einzuholen. Die autonome Ge 
richtsbarkeit wurde dahin eingeschränkt, daß der Rabbiner in einem 
innerjüdischen zivilrechtlichen Streit nur mit Einverständnis der bei 
den Parteien Recht sprechen durfte. Die Entstehung eines Landes- 
rabbinats in Schlesien (1744) ging auf einen ausdrücklichen Befehl 
Friedrichs II. zurück, der sich hierbei einerseits von fiskalischen In 
teressen, andererseits von dem Wunsche hatte leiten lassen, den schle 
sischen Juden selbst die Sorge für die Eindämmung der jüdischen Zu 
wanderung aufzubürden. Eine ausschließlich steuertechnische Maß 
nahme war die vom Landgrafen von Hessen-Cassel verfügte Einfüh 
rung eines periodisch zusammentretenden jüdischen Landtags, auf 
dem unter dem Vorsitz eines Regierungskommissars die Repartierung 
der Steuerlasten sowie die Wahl eines Oberrabbiners und Landesälte 
sten vorgenommen zu werden pflegte (1690—1738). 
5 Rabbinismus, Mystizismus und das Aufklärungswerk 
Mendelssohns 
Daß in der geschilderten Epoche die Judenheit Mitteleuropas 
allen Eingriffen von außen zum Trotz sich mit besonderem Eifer dem 
Ausbau ihrer autonomen Institutionen zuwandte, ging zweifellos auf 
den Einfluß der aus Polen, dem klassischen Lande der jüdischen 
Selbstverwaltung, zugewanderten Talmudgelehrten zurück. Der Ur 
heber der bereits erwähnten Verfassung der Judenheit von Mähren, 
Mendel Krochmal (oben, § 57) hatte, ehe er nach Nikolsburg 
kam, das Rabbineramt im polnischen Krakau bekleidet. Aus Krakau
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.