Volltext: Festführer für das VIII. deutsch-österreichische Kreisturnfest in Linz a./ D.

•26 
^Windung (=■ Winkelzug) nach aussen und Hinter-(In 
einander-) reihen zu einer Säule, welche, unter der Vorturner¬ 
bühne hinwegziehend, den Uebungsplatz verlässt. Die Auf¬ 
lösung der Reihen darf erst nach erfolgtem Befehle 
am Orte der Aufstellung geschehen. 
6. Verschiedenes. 
Das Wetturnen (Sechskampf und Dreikampf), an dem nur 
Angehörige des XV. Kreises theilnehmen können, die mittels 
schriftlicher Bestätigung ihres Vereins Vorstandes nachweisen, 
dass sie wenigstens drei Monate Angehörige des betreifenden 
Vereines sind und dass sie sich nicht aussergewohnlich vor¬ 
bereitet („träniert") haben, findet genau nach den Bestimmungen 
der deutschen Wetturnordnung statt. Die volksthümlichen 
Uebungen werden acht Wochen, die Geräth-Pflichtübungen 
vier Wochen vor dem Feste bekanntgemacht. Dieselben werden 
nicht vorgeturnt. Anmeldungen zum Wetturnen sind 
an den Turnausschuss in Linz und gleichzeitig an 
den Kreisturnwart zu richten, doch werden von letzterem 
auch noch kurz vor dem Beginne des Wetturnens Anmeldungen 
entgegengenommen. 
Das Turnen der Gaue zerfällt in eine Gruppe selbstgewähl¬ 
ter Frei-, Stab-, Hantel- oder Keulenübungen (20 Mi¬ 
nuten), allgemeines oder Musterriegen turnen (20 Mi¬ 
nuten) und Sondervorführungen (20 Minuten). Die Zahl 
der Theilnelimer an einer Biege soll mindestens 8, ausnahms¬ 
weise 6 (mit Einschluss des Vorturners) betragen, und es ist den 
einzelnen Vereinen zu empfehlen, ihr Augenmerk dabei nicht 
nur auf Höchstleistungen zu lenken, sondern durch Vornahme 
von sogenanntem Stufenturnen alle Festbesucher zur Theilnahme 
auch am G-eräthturnen heranzuziehen. Der Anmeldebogen, 
enthaltend die Namen des Vereines, Bezirkes oder Gaues, sowie 
Angaben über Art und Anzahl der erforderlichen G-eräthe, ist 
wenigstens vier Wochen vor dem Feste an den Turn¬ 
ausschuss in Linz einzusenden. Spätere Anmeldungen können 
abgelehnt werden. Die Uebungsverzeichnisse müssen in 
fünffacher Anzahl ebenfalls spätestens vier Wochen vordem 
Feste in den Händen des Kreisturnwartes sein und haben 
zu enthalten: a) den Namen des Vereines (Bezirkes, Gaues) 
und des Leiters; b) Art und Anzahl der Geräthe, an welchen 
geturnt werden soll; c) Höhe und Einrichtung, beziehungsweise 
Ergänzung des Hauptgeräthes ; ci) ein genaues Verzeichnis der 
Uebungen, deutlich und turnsprachlich richtig auf einen Bogen 
in Kanzleiformat geschrieben oder gedruckt. — Jede Turn¬ 
abtheilung hat eine Tafel mitzubringen, auf deren beiden Seiten 
der Name des Vereines, Bezirkes oder Gaues weithin ersichtlich 
gemacht ist. Der Uebungsstoff ist allenthalben so zu wählen, 
dass er in 20 Minuten (An- und Abmarsch eingerechnet) durch¬ 
geturnt werden kann. 
Am Wettringen kann jeder Turner theilnehmen, der 
die gleiche Bestätigung seines Vereinsvorstandes beibringt, wie
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.