Volltext: Bericht über das Schuljahr ... / K. K. Staats-Gewerbeschule Linz 1914/15 (1914/15)

7 
a bteilung für volksfcbub 
pflichtige Knaben — 
1 beftebend aus 2 Klaffen 
von zebnmonatlicber Dauer 
(16. September bis 15. Juli). 
ZWECK: Vorbereitung im volksfcbul* 
pflichtigen Alter für die Meifterlebre 
in einem mecb.*tecbn. Gewerbe. 
AUFN AHMSBEDINGUN GEN: 
12. Lebensjahr, Abfolvierung von 
6 Klaffen Volksfcbule, Ablegung einer 
Aufnabmsprüfung aus Sprache und 
Rechnen mit Erfolg. 
SCHULGELD: 8 K. 
WERKSTATTENTAXE: 10 K pro Schub 
jabr, kann bei nachgewiefener Mittel* 
lofigkeit erlaffen werden. 
F . 
1 
1 
cblicbe gewerbl. Fort« 
bildungsfcbule, Pflicht» 
fcbule für Lehrlinge: 
LEHRGEGENSTANDEU. WÖCHENTL. 
STUNDENZAHL DER ABTEILUNG 
FÜR VOLKSSCHULPFL. KNABEN. 
Lebrgegenftände 
Stundenzahl 
in der Klaffe 
I 
11 
Religionslebre 
2 
2 
Unterricbtsfpracbe 
4 
- 
Gefchäftsauffatje u. allgemeine 
Gewerbevorfcbriften . . . 
3 
Geographie 
2 
1 
Naturlebre 
2 
3 
Materialienkunde 
2 
2 
Gewerbliches Rechnen .... 
3 
3 
Gewerbliche Buchführung . . 
- 
1 
Freihandzeichnen 
6 
4 
Geometrie 
2 
1 
Geometrifches und Projektions 
zeichnen 
4 
3 
Fachzeichnen 
— 
6 
Scbönfcbreiben 
1 
— 
Lehrwerkftättenunterricht . . 
9 
10 
Summe . 
37 
39 
a) des Mafcbinfcbloffer» und ver* 
wandten Gewerbe; 
b) der Tifchler, beftebend aus je 2 Klaffen 
von fiebenmonatlicber Dauer (vom 1. Ok 
tober bis 30. April); 
c) der Baugewerbe (Maurer, Zim» 
merer, Steinmetzen, Hafner); 
d) der Maler; 
e) der Buchbinder, mit je 2 Klaffen 
von fünfmonatlicher Dauer (1. November 
bis 31. März); 
f) des Schiffbaues, beftebend aus 
2 Klaffen von neunmonatlicber Dauer 
(1. Oktober bis 30. Juni). 
TflGESUNTERRICHT von 2 bis 6 Ubt 
nachmittags und Sonntags von 9 bis 
12 Uhr vormittags; ein Nachmittag 
und Sonntag in den Abteilungen a, 
b u. e, zwei Nachmittage u. Sonntag 
in den Abteilungen c und d, ein 
Nachmittag in der Abteilung f. 
SCHULGELD: Keines.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.