Volltext: Bericht über das Schuljahr ... / K. K. Staats-Gewerbeschule Linz 1914/15 (1914/15)

Durch den Befueb der Werkmeifter« 
fchute können folgende Lebens« 
ftellungen erlangt werden, bezw. 
wird für folgende Berufsgattungen 
vorbereitet: Der fetbftändige Betrieb 
des Mafcbinfcbloffer», Baufcbloffer«, 
Mechaniker«, Inftallationsgewerbes,tetj» 
teres fowohl für Gas« und Waffer«, als 
auch elektrifche Inftallation, die Stel« 
lung eines Monteurs und in der Folge 
Werkmeifters in Mafcbinenfabriken, 
eines Mafchinenmeifters zur Über« 
waebung mafchineller Anlagen oder 
elektrifcher Einrichtungen in allen 
Arten von Fabriksbetrieben, von etek« 
trifeben Kraft« und Beleucbtungsan« 
lagen, endlich von technifchen Hilfs« 
kräften in Konftruktions« und tecb« 
nifchen Kanzleien als Zeichner, Kal» 
kulationsbeamte und bei der Material« 
Verwaltung. 
B aubandwerkerfcbule — 
für Maurer, Zimmerer 
und Steinmetzen 
beftebt aus einem Vorbereitungs« 
kurfe und 2 Facbkurfen von je 
fünfmonatlicher Dauer (1. No» 
vember bis 31. März), ferner 
einem Meifterkurs für Maurer von 
3'/ 2 monatlicher Dauer (1. Hpril 
bis 15. Juli). 
ZWECK: Den Gehilfen der oben ge» 
nannten Baugewerbe werden jene 
Kenntniffe vermittelt, welche ihnen 
erhöhte Erwerbsfähigkeit fiebern und 
fie gegebenenfalls auch zur Ablegung 
der Meifterprüfung befähigen. Der 
Meifterkurs für Maurer wird für folcbe 
Abfolventen des 2. Kurfes dann ab« 
gehalten, wenn ficb mindeftens 10 
Aufnahmswerber melden. 
BEGÜNSTIGUNGEN: Das Abgangs« 
zeugnis verfebafft den Zimmerern und 
Steinmetzen die Begünftigung der um 
ein Jahr kürzeren Verwendungsdauer 
als Gehilfe bei Bewerbung um die 
Meäfterkonzeffion. 
AUFNAHMSBEDINGUNGEN: 
17. Lebensjahr, Beendigung der Lehr» 
zeit. Nach Abfolvierung einer zwei» 
klaffigen fachlichen oder dreiklaffigen 
allgemeinen Fortbildungsfcbule ift ein 
direkter Eintritt in den I. Fachkurs 
möglich. 
SCHULGELD: 4 K pro Kurs. 
WERKSTÄTTENTAXE: 5 K pro Kurs, 
kann bei nacbgewiefenerMittellofigkeit 
erlaffen werden. 
EINSCHREIBGEBÜHR: 2 K, uner 
läßlich. 
Durch den Befueb der Bauhandwerker» 
fcbule kann der felbftändige Betrieb 
eines Maurer», Zimmerer« oder Stein« 
meömeiftergewerbes, dieStellung eines 
Eifenbetontechnikers, einer bautecb» 
nifeben Hilfskraft für Baukanzleien, 
Bauämter, eines Baugehilfen der Poft« 
u.Telegrapbendirektion, eines Straßen» 
oder Bahnmeifters nach abgelegter 
Militärdienftzeit als Unteroffizier er« 
langt werden.
	        
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