Durch den Befueb der Werkmeifter»
fchule können folgende Lebens»
ftellungen erlangt werden, bezüglich
wird für folgende Berufsgattungen
vorbereitet: Der felbftändige Betrieb
des Mafcbinfcbloffer», Baufcbloffer»,
Mechaniker», Inftallationsgewerbes,let}»
teres fowohl für Gas» und Waffer» als
auch elektrifcbe Inftallation, die Stel»
lung eines Monteurs und in der Folge
Werkmeifters in Mafchinenfabriken,
eines Mafcbinenmeifters zur Über»
waebung mafcbineller Anlagen oder
elektrifcber Einrichtungen in allen
flirten von Fabriksbetrieben, von elek»
trifeben Kraft» und Beleucbtungsan»
lagen, endlich von teebnifeben Hilfs»
kräften in Konftruktions» und tecb»
nifchen Kanzleien als Zeichner, Kal»
kulationsbeamte und bei der Material»
Verwaltung.
B aubandwetketfcbule —
für Maurer, Zimmerer
und Steinmetzen mit
einem Vorbereitungskurfe und
2 Facbkurfen von je fünfmonat»
liebet Dauer (1. November bis
31. März).
ZWECK: Den Gehilfen der oben ge»
nannten Baugewerbe werden jene
Kenntniffe vermittelt, welche ihnen
erhöhte Erwerbsfähigkeit fiebern und
fie gegebenenfalls auch zur Ablegung
der Meifterprüfung befähigen.
BEGÜNSTIGUNGEN: Das Abgangs»
Zeugnis verfebafft den Zimmerern und
Steinmeöen die Begünftigung der um
ein Jahr kürzeren praktifeben Aus»
bildung bei Bewerbung um die Meifter»
konzeffion.
AUFNAHMSBEDINGUNGEN: Vom
17. Lebensjahr, Beendigung der Lehr»
zeit. Nach Abfolvierung einer zwei*
klaffigen fachlichen oder dreiklaffigen
allgemeinen Fortbildungsfcbule ift di»
rekter Eintritt in den I. Facbkurs
möglich.
SCHULGELD: 4 K pro Kurs.
WERKSTÄTTENTAXE: 5 K pro Kurs,
kann bei nachgewiefener Mittellofigkeit
erlaffen werden.
EINSCHREIBGEBÜHR: 2 K, uner*
läßlich.
Durch den Befueb der Bauhandwerker»
fchule kann der felbftändige Betrieb
eines Maurer», Zimmerer» oder Stein»
metjmeiftergewerbes,die Stellung eines
Eifenbetontechnikers, einer bautech»
nifchen Hilfskraft für Baukanzleien,
Bauämter, eines Baugehilfen der Poft»
u.Telegraphendirektion, eines Straßen»
oder Bahnmeifters nach abgelegter
Militärdienftzeit als Unteroffizier er»
langt werden.