Volltext: Bericht über das Schuljahr ... / K. K. Staats-Gewerbeschule Linz 1913/14 (1913/14)

Durch den Befueb der Werkmeifter» 
fchule können folgende Lebens» 
ftellungen erlangt werden, bezüglich 
wird für folgende Berufsgattungen 
vorbereitet: Der felbftändige Betrieb 
des Mafcbinfcbloffer», Baufcbloffer», 
Mechaniker», Inftallationsgewerbes,let}» 
teres fowohl für Gas» und Waffer» als 
auch elektrifcbe Inftallation, die Stel» 
lung eines Monteurs und in der Folge 
Werkmeifters in Mafchinenfabriken, 
eines Mafcbinenmeifters zur Über» 
waebung mafcbineller Anlagen oder 
elektrifcber Einrichtungen in allen 
flirten von Fabriksbetrieben, von elek» 
trifeben Kraft» und Beleucbtungsan» 
lagen, endlich von teebnifeben Hilfs» 
kräften in Konftruktions» und tecb» 
nifchen Kanzleien als Zeichner, Kal» 
kulationsbeamte und bei der Material» 
Verwaltung. 
B aubandwetketfcbule — 
für Maurer, Zimmerer 
und Steinmetzen mit 
einem Vorbereitungskurfe und 
2 Facbkurfen von je fünfmonat» 
liebet Dauer (1. November bis 
31. März). 
ZWECK: Den Gehilfen der oben ge» 
nannten Baugewerbe werden jene 
Kenntniffe vermittelt, welche ihnen 
erhöhte Erwerbsfähigkeit fiebern und 
fie gegebenenfalls auch zur Ablegung 
der Meifterprüfung befähigen. 
BEGÜNSTIGUNGEN: Das Abgangs» 
Zeugnis verfebafft den Zimmerern und 
Steinmeöen die Begünftigung der um 
ein Jahr kürzeren praktifeben Aus» 
bildung bei Bewerbung um die Meifter» 
konzeffion. 
AUFNAHMSBEDINGUNGEN: Vom 
17. Lebensjahr, Beendigung der Lehr» 
zeit. Nach Abfolvierung einer zwei* 
klaffigen fachlichen oder dreiklaffigen 
allgemeinen Fortbildungsfcbule ift di» 
rekter Eintritt in den I. Facbkurs 
möglich. 
SCHULGELD: 4 K pro Kurs. 
WERKSTÄTTENTAXE: 5 K pro Kurs, 
kann bei nachgewiefener Mittellofigkeit 
erlaffen werden. 
EINSCHREIBGEBÜHR: 2 K, uner* 
läßlich. 
Durch den Befueb der Bauhandwerker» 
fchule kann der felbftändige Betrieb 
eines Maurer», Zimmerer» oder Stein» 
metjmeiftergewerbes,die Stellung eines 
Eifenbetontechnikers, einer bautech» 
nifchen Hilfskraft für Baukanzleien, 
Bauämter, eines Baugehilfen der Poft» 
u.Telegraphendirektion, eines Straßen» 
oder Bahnmeifters nach abgelegter 
Militärdienftzeit als Unteroffizier er» 
langt werden.
	        
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