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gegen Nachweis der Mittellosigkeit von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei
befreit werden.
Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. April. Der Unterricht
findet an Wochentagen von 6—8 Uhr abends und Sonntags von 9—12 Uhr vormittags
statt. Am Schlüsse des Schuljahres erhält jeder Schüler über den erzielten Fortschritt
in den einzelnen Lehrgegenständen ein Zeugnis mit Angabe des Gesamterfolges bei
jenen Schülern, welche alle Gegenstände der Klasse besuchen.
Lehrgegenstände und wöchentliche Stundenzahl.
Gegenstand
Stundenzahl
in der Klasse
Vorbe-
reitungs-
I.
II.
III.
Lesen und Aufsatz
2
_
Schreiben . . .
1
—
—
—
Rechnen
2
—
• — •
—
Elementares Freihandzeichnen
2
2
—
—
Geometrisches Zeichnen und Geometrie
—
2
—
—
Geschäftsaufsätze
—. ,
2
1
—
Gewerbliches Rechnen . .
—
2
\ o
—
Gewerbliche Buchführung
—
—
/ 3
—
Fachzeichnen
—
—
5
3
Mechanik
—
—
—
2
Mechanische Technologie .
—
—
—
2
Gewerbegesetzkunde und Gewerbehygiene
—
—
—
2
(Modellieren statt Fachzeichnen für Bildhauer) ....
—
—
(5)
—
Summe . . .
7
8
9
9
3. Programm für die mit der k. k. Staats-Handwerkerschule in Linz
verbundenen Bauhandwerkerkurse.
Zweck.
Zweck der Kurse ist, den Gehilfen des Maurer-, Zimmer- und Steinmetzgewerbes
die für die Ablegung der Maurer-, Zimmer- oder Steinmetzmeisterprüfung nötigen
theoretischen Kenntnisse beizubringen.
Zahl der Kurse.
Die Kurse gliedern sich in einen ersten und zweiten Kurs in der Dauer von je
fünf Monaten, vom 3. November bis 1. April jeden Jahres, welchen ein Vorbereitungs
kurs für solche Schüler beigegeben ist, die sich erst die nötigen Vorkenntnisse für den
Besuch dieser Kurse verschaffen müssen.