Volltext: Jahresbericht der K. K. Allgemeinen Staats-Handwerkerschule in Linz 1900/01 (1900/01)

5. Programm für die mit der k. k. Staats-Handwerker- 
sclmle in Linz verbundenen Bauhandwerkercnrse. 
Zweck- 
Zweck der Curse ist, den Gehilfen des Maurer-, Zimmer- und Steinmetz 
gewerbes die für die Ablegung der Maurer-, Zimmer- oder Steinmetzmeister 
prüfung nöthigen theoretischen Kenntnisse beizubringen. 
Zahl der Curse. 
Die Curse gliedern sich in einen ersten und zweiten Curs in der Dauer 
von je fünf Monaten, vom 3. November bis 1. April jeden Jahres, welchen ein 
Vorbereitungscurs für solche Schüler beigegeben ist, die sich erst die nöthigen 
Vorkenntnisse für den Besuch dieser Curse verschaffen müssen. 
Aufnahmsbedinguiigeii. 
In den ersten Curs werden nur solche Bewerber aufgenommen, welche 
sich mit dem Lehrzeugnisse des Maurer-, Zimmer- oder Steinmetzgewerbes 
ausweisen können und die Aufnahmsprüfung bestehen. Absolventen der dritten 
Classe Handwerkerschule sind von der Ablegung der Prüfung befreit. Die 
Aufnahmsprüfung erstreckt sich auf die nöthigen Kenntnisse aus der Unterrichts 
sprache in Form von Geschäftsaufsätzen, Rechnen, Geometrie, geometrischem 
Zeichnen und Elemente der Projectionslehre im Rahmen der dritten Classe 
einer Bürgerschule oder der ersten und zweiten Classe einer gewerblichen 
Fortbildungsschule. 
Jeder Schüler hat eine Einschreibegebür von 2 K und 9 K Schulgeld 
und Werkstättentaxe zu erlegen, kann jedoch von diesem Erläge auf Grund 
des Nachweises seiner Mittellosigkeit von der k. k. oberösterreichischen Statt 
halterei befreit werden. In den Vorbereitungscurs werden solche Gehilfen der 
obgenannten Gewerbe aufgenommen, welche mindestens 17 Jahre alt sind und 
die zur Ablegung der Aufnahmsprüfung nöthigen Kenntnisse nicht besitzen. 
Die Einschreibegebür in diesen Curs beträgt ebenfalls 2 K, das Schulgeld für 
diesen Curs 4 K.
	        
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