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Lehrstoff.
a) Obligate Lehrgegenstände.
Religionslehre.
Der Lehrstoff für diesen Gegenstand wird in gleicher Weise wie an der
Volksschule nach § 5 des Reichs-Yolkssehulgesetzes von den betreffenden Kirchen
behörden festgestellt.
Unterrichtssprache und Grcschäftsaufsätze.
I. Classe. Uebungen im lautrichtigen Lesen unter Besprechung der
Lesestücke nach Inhalt und Darstellungsform.
Orthographische Uebungen mit zusammenfassender Wiederholung der
Formen- und Wortbildungslehre.
Zahlreiche schriftliche Uebungen, theils selbständig, theils im Anschlüsse
an die Lectüre. Alle vier Wochen eine Schul- und eine Hausarbeit.
II. Classe. Briefe und Geschäftsaufsätze des Gewerbetreibenden mit
Belehrungen über deren äußere Form und die einschlägigen postamtlichen Be
stimmungen. Zusichernde Erklärungen und Eingaben, so weit der Gewerbe
treibende in die Lage kommt, diese selbständig zu. verfassen. Die Schüler
sind dabei mit jenen Vorschriften bekannt zu machen, welche für die Aus
fertigung solcher Schriftstücke maßgebend sind. Alle vier Wochen eine Haus
und eine Schularbeit.
Geographie.
I. Classe. Die Erdkugel, die Erdtheile und die Hauptmeere. Die
staatliche Eintheilung, die wichtigsten Gebirgszüge und Flüsse von Europa
mit eingehenderer Behandlung der österreichisch-ungarischen Monarchie und
unter steter Benützung der Karte.
II. Classe. Die Bodenproduction und die bedeutendsten Stätten der
Industriethätigkeit in Europa. Die wichtigsten Verkehrswege und deren Be
deutung für Handel und Gewerbe. Uebersicht der politischen Verwaltung
Oesterreich-Ungarns, so weit deren Kenntnis für den Gewerbsmann nothwendig ist.
Naturlehre.
L Classe. Allgemeine Eigenschaften der Körper. Aggregatzustände.
Wirkungen der Schwerkraft. Wärme und Wärmewirkungen. Erstarrung.
Schmelzung und Verdampfung. Entstehung und Fortpflanzung des Schalles.
Der Ton. Entstehung und Fortpflanzung des Lichtes. Das Wichtigste über
Zurückwerfung, Brechung und Zerstreuung des Lichtes. Mischung, Lösung,
chemische Verbindung.
II. Classe. Anschauliche Erklärung der Zusammensetzung und Zerlegung
der Kräfte. Gleichgewicht fester Körper. Die einfachen Maschinen und ihre