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Die von den Schülern an der Anstalt während des betreffenden Schul
jahres angefertigten schriftlichen, graphischen und praktischen Arbeiten sind
jährlich bei angemessener Gelegenheit im Schullocale öffentlich zur Besichtigung
auszustellen.
Der offene Zeicliensaal.
Diese Institution bietet den Gewerbetreibenden des Ortes und ihren Ge
hilfen die Gelegenheit, am Sonntage und an bestimmten Nachmittagen der
Wochentage die Lehrmittelsammlungen des Fachzeichenunterrichtes unter Auf
sicht der betreffenden Lehrkräfte zu benützen und sich von letzteren bei An
fertigung von Zeichnungen für technische oder kunstgewerbliche Zwecke Rath
und Auskunft zu holen.
Der Unterricht umfasst mindestens 6 Stunden in der Woche und ist
derart eingerichtet, dass sich an demselben die Fachlehrer für das mechanisch
technische, das bautechnische und das kunstgewerbliche Zeichnen nach einem
bestimmten und öffentlich bekanntgegebenen Turnus betheiligen.
Die gewerbliche Fortbildungsschule.
Für die Aufstellung des Lehrplanes der gewerblichen Fortbildungsschule
sind die durch die Ministerial-Verordnung vom 24. Februar 1883, Z. 3674,
Absatz II, und mit Ministerial-Erlass vom 5. April 1883, Z. 6945, aufgestellten
Normen maßgebend.
Gegenstand
Stundenzahl
in der Classe
i
ii
in
a) Obligate Gegenstände:
Religionslehre
2
2
Unterrichtssprache und Geschäftsaufsätze .
4
3
—
Geographie *
2
1
—
Elemente der Naturlehre und Mechanik
2
2
2
Materialienkunde und Technologie
2
4
3
Gewerbliches Rechnen
3
2
2-
Gewerbliche Buchführung und Gewerbegesetzkunde
—
2
2
Freihandzeichnen
6
4
4
Geometrie, geometrisches und Projectionszeichnen
6
3
2
Gewerbliches Fachzeichnen
—
6
8
Modellieren
—
(4)
(4)
Handfertigkeitsunterricht
6
9
14
Schönschreiben
2
—
—
Summe . . .
35
38
38