Volltext: Jahresbericht der K. K. Allgemeinen Staats-Handwerkerschule in Linz 1898/99 (1898/99)

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Gewerbliche Buchführung-. 
II. Classe. Der kaufmännische Betrieb eines Gewerbes. Das Wichtigste 
aus der Wechsellehre mit Uebungen in der Ausfertigung von Wechseln. Zweck 
und Einrichtung der für den Gewerbsmann wichtigeren Geschäftsbücher. 
Uebungen im Verbuchen gewerblicher Geschäftsfälle nach einfacher Buchungs 
methode auf Grund einer Geschäftserzählung, nebst Abschluss der Bücher und 
Aufstellung des Inventars. Die vorkommenden Noten, Rechnungen, Wechsel und 
Briefe etc. sind in einzelnen Fällen vollständig auszufertigen. Die Schüler werden 
bei Gelegenheit auf jene Bestimmungen des allgemeinen Handelsgesetzbuches auf 
merksam gemacht, welche auch auf den Gewerbetreibenden als Kaufmann An 
wendung finden. Check- und Giroverkehr. Postsparcasse, Valuta-Umrechnung. 
Gewerbegesetzkunde. 
III. Classe. Erläuterung der wichtigsten allgemeinen Rechtsbegrilfe. 
Erklärung der wichtigsten Bestimmungen der Gewerbeordnung, des Privilegien-, 
Marken- und Musterschutzgesetzes, der Aichordnung, des Punzierungsgesetzes. 
Besprechung der für den Handwerker wissenswerten Bestimmungen aus der 
Bauordnung, der Feuerpolizei- und der Gemeindeordnung. Die wichtigsten 
Bestimmungen über die Krankencassen und die Unfallsversicherung. Parallel 
mit dem theoretischen Unterrichte werden schriftliche Uebungen im Verfassen 
der in diesen Gesetzen begründeten Anmeldungen, Nachweise und sonstigen 
Eingaben vorgenommen. 
Freihandzeichnen. 
I. Classe. Uebungen im Zeichnen einfacher geometrischer Ornamente 
und stilisierter Blatt- lind Blümenornamente nach Vorzeichnungen an der 
Schultafel, mit sorgfältiger Durchführung der Contouren in Bleistift, später 
auch mit Feder und Tusche. 
Zeichnen von Flachornamenten mit Uebungen im Anlegen des Grundes 
oder des Ornaments mit Farbtönen, wobei die Schüler mit der Eintheilung 
der Farben und den verschiedenartigen Wirkungen der letzteren auf das Auge 
in anschaulicher Weise bekannt zu machen sind. 
II. Classe. Zeichnen einfacher geometrischer Raumgebilde nach Modellen 
mit angemessener Erklärung der wichtigsten perspectivischen Erscheinungen. 
Uebergang zum Zeichnen einfacher architektonischer Gliederungen. Gefäß 
formen und stilisierter pflanzlicher Ornamente nach Modellen; zunächst in 
Contour, später auch mit einfacher Angabe des Schattens mit Bleistift, Kreide, 
Farbe oder Rohrfeder. Je nach dem gewählten Berufe können sich die Schüler 
auch im Copieren polychromer Ornamente üben. Den Unterricht begleiten 
angemessene Belehrungen über Stilart und Verwendung des betreffenden 
Ornamentes.
	        
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