Volltext: Jahresbericht der K. K. Allgemeinen Staats-Handwerkerschule in Linz 1889/90 (1889/90)

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für gewerbliche Zwecke. Das Anfertigen von Patronen für Zimmermaler. Ver 
suche in der Imitation von Holz und Marmor für Anstreicher u. s. w. Dabei 
werden selbstverständlich nur jene Verfahrungsarten geübt werden können, mit 
welchen sich der betreffende Fachlehrer praktisch vertraut gemacht hat. 
b) Das Construction s-Modellieren für Maurer, Steinmetze, 
Zimmerleute und Spengler. Die Schüler stellen unter Anleitung des Fachlehrers 
einfache Bauconstructionen ihres speciellen Faches nach Zeichnung in verjüngtem 
Masstabe in Holz, Gips, weichem Stein oder Blech zusammen. Spengler 
können auch Gefässe nach selbstconstruierten Netzen anfertigen und sich dabei 
im Falzen, Löthen, Vernieten u. s. w. üben. 
c) Die Uebungen im kunstgwerblichen Modellieren. Diese 
erstrecken sich auf die Ausführung modellierter Ornamente und, soweit es die 
Verhältnisse zulassen, auch einfacher Gebrauchsgegenstände in Thon, Eisen, 
Bronze, Gips, Cement u. s. w. Auch hier geht der praktische Unterricht 
Hand in Hand mit dem Zeichnen und Modellieren und hat vornehmlich den 
Zweck, die Anwendung dieser Fertigkeiten auf die Erzeugnisse eines bestimmten 
Gewerbes zu zeigen. 
d) Uebungen in der Anwendung der Naturlehre und 
Materialienkunde. 
Das Wägen mit verschiedenartigen Wagen. Vornahme der handelsüblichen 
Gewichtsproben. Uebungen in der Handhabung der Aräometer und Verwendung 
der letzteren zum Messen des specifischen Gewichtes von Flüssigkeiten. 
Versuche im Anfertigen von Beizen, Lacken, Firnissen, Kitten, Seifen 
u. s. w. nach gegebenen Recepten, wobei das Auflösen, Fällen, Filtrieren, 
Destillieren etc. praktisch eingeübt wird. 
Bestimmung und Prüfung der gangbarsten Materialien und Waren, wobei 
namentlich auf die usancemässig vorgeschriebenen Proben (z. B. bei Petroleum, 
Spiritus etc.) Rücksicht zu nehmen ist. 
Anmerkung. Die Zuweisung der Schüler an die einzelnen Abtheilungen 
des Handfertigkeitsunterrichtes erfolgt zu Beginn eines jeden Jahres auf Grund 
der Erklärungen und Wünsche der betreffenden Eltern oder deren gesetzlichen 
Stellvertreter, welchen die Schulleitung mit Rath an die Hand zu gehen hat. 
Die Schüler der I. Classe nehmen nur an den unter Nr. 1 genannten 
praktischen Uebungen, und zwar 2—4 Stunden wöchentlich in der Holz 
bearbeitung und 2—4 Stunden in der Metallbearbeitung, theil. Hier verfolgt 
der Unterricht nur den Zweck, die Schüler körperlich zu kräftigen und sie fin 
den späteren Handfertigkeitsunterricht vorzubereiten. 
Von der 1L Classe an theilen sich die Schüler nach den oben bezeichneten 
Fachgruppen. In einem einzelnen Arbeitsraume für den sub 1 genannten 
praktischen Unterricht sollen jedoch nicht mehr als 10 Schüler gleichzeitig 
arbeiten. 
Von der Theilnahme am Handfertigkeitsunterrichte sind nur jene Schüler 
befreit, welche entsprechend nachweisen, dass sie in einer Privatwerkstätte 
einen praktischen Unterrricht in einem Gewerbe gemessen.
	        
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