Volltext: Jahresbericht der K. K. Allgemeinen Staats-Handwerkerschule in Linz 1889/90 (1889/90)

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und Materialien auf Grund der Preisliste und der Factura, mit angemessener 
Erklärung der diesbezüglichen Handelsgebräuche, Berechnung des Verkaufs 
preises gewerblicher Erzeugnisse unter Berücksichtigung des Betriebscapitals, 
der Materialkosten, der Regieauslagen u. s. w. Besprechung der im Handel 
üblichen Zahlungsmittel. Alle zwei Wochen eine Schularbeit, alle vier Wochen 
eine Hausarbeit. 
III. Classe. Üebungen in der Anwendung des in der II. Classe durch- 
o-enommenen Lehrstoffes auf besondere Fälle aus der Praxis verschiedener 
o 
Gewerbe. Preiscalculationen. Verfassen von Voranschlägen und Offerten ein 
facher Art, unter Berücksichtigung der einschlägigen Gewerbe- und Handels 
usancen. Berechnung der wichtigeren österreichischen Staatspapiere. Er 
läuterung des Zweckes der wichtigsten Spar- und Creditinstitute und der Ver 
sicherungsanstalten. 
Gewerbliche Buchführung. 
II. Classe. Der kaufmännische Betrieb eines Gewerbes. Das Wichtigste 
aus der Wechsellehre mit Üebungen in der Ausfertigung von Wechseln. Zweck 
und Einrichtung der für den Gewerbsmann wichtigeren Geschäftsbücher. Üebungen 
im Verbuchen gewerblicher Geschäftsfälle nach einfacher Buchungsmethode auf 
Grund einer Geschäftserzählung, nebst Abschluss der Bücher und Aufstellung 
des Inventars. Die vorkommenden Noten, Rechnungen, Wechsel und Briefe 
etc. sind iu einzelnen Fällen vollständig auszufertigen. Die Schüler werden 
bei Gelegenheit auf jene Bestimmungen des allgemeinen Handelsgesetzbuches 
aufmerksam gemacht, welche auch auf den Gewerbetreibenden als Kaufmann 
Anwendung finden. 
Gewerbegesetzkunde. 
III. Classe. Erläuterung der wichtigsten allgemeinen Rechtsbegriffe. 
Erklärung der wichtigsten Bestimmungen der Gewerbeordnung, des Privilegien-, 
Marken- und Musterschutzgesetzes, der Aichordnung, des Punzierungsgesetzes. 
Besprechung der für den Handwerker wissenswerten Bestimmungen aus der 
Bauordnung, der Feuerpolizei- und der Gemeindeordnung. Parallel mit dem 
theoretischen Unterrichte werden schriftliche üebungen im Verfassen der in 
diesen Gesetzen begründeten Anmeldungen, Nachweise und sonstigen Eingaben 
vorgenommen. 
Freihandzeichnen. 
I. Classe. üebungen im Zeichnen einfacher geometrischer Ornamente 
und stilisierter Blatt- und Blumenornamente nach Vorzeichnungen an der 
Schultafel, mit sorgfältiger Durchführung der Contouren in Bleistift, später auch 
mit Feder und Tusche. 
Zeichnen von Flachornamenten mit üebungen im Anlegen des Grundes 
oder des Ornaments mit Farbtönen, wobei die Schüler mit der Eintheilung der 
Farben und den verschiedenartigen Wirkungen der letzteren auf das Auge in 
anschaulicher Weise bekannt zu machen sind. 
II. Classe. Zeichnen einfacher geometrischer Raumgebilde nach Modelleu 
mit angemessener Erklärung der wichtigsten perspectivischen Erscheinungen. 
Uebergang zum Zeichnen einfacher architektonischer Gliederungen, Gefässformen 
und stilisierter pflanzlicher Ornamente nach Modellen; zunächst in Contour, 
4* 
O.Ö. LANDES MUSEUM 
BIBLIOTHEK
	        
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