Volltext: Jahresbericht der K. K. Allgemeinen Staats-Handwerkerschule in Linz 1889/90 (1889/90)

Der offene Zeichensaal. 
Diese Institution bietet den Gewerbetreibenden des Ortes und ihren 
Gehilfen die Gelegenheit, am Sonntage und an bestimmten Nachmittagen der 
Wochentage die Lehrmittelsammlungen des Fachzeichenunterrichtes unter Auf 
sicht der betreffenden Lehrkräfte zu benützen und sich von letzteren bei An 
fertigung von Zeichnungen für technische oder kunstgewerbliche Zwecke Rath 
und Auskunft zu holen. 
Der Unterricht umfasst mindestens 6 Stunden in der Woche und ist 
derart eingerichtet, dass sich an demselben die Fachlehrer für das mechanisch 
technische, das bautechnische und das kunstgewerbliche Zeichnen nach einem 
bestimmten und öffentlich bekanntgegebenen Turnus betheiligen. 
Die gewerbliche Fortbildungsschule. 
Für die Aufstellung des Lehrplanes der gewerblichen Fortbildungsschule 
sind die durch die Ministerial-Verordnung vom 24. Februar 1883, Z. 3674, 
Abs. II, und mit Ministerial-Erlass vom 5. April 1883, Z. 6945, aufgestellten 
Normen massgebend. 
B. Lehrplan. 
A. Gegenstand und wöchentliche Stundenzahl. 
Gegenstand 
Stn 
in 
ndenzahl 
der Classe 
I 
II 
III 
a) Obligate Gegenstände: 
Religionslehre 
2 
2 
— 
Unterrichtssprache und Geschäftsaufsätze .... 
3 
3 
— 
Geographie 
2 
1 
— 
Elemente der Naturlehre und Mechanik 
2 
2 
2 
Materialienkunde und Technologie 
2 
4 
3 
Gewerbliches Rechnen 
3 
2 
2 
Gewerbliche Buchführung und Gewerbegesetzkunde . . 
— 
2 
2 
Freihandzeichnen . 
6 
4 
4 
Geometrie und geometrisches Zeichnen 
6 
— 
— 
Projectionslehre 
— 
3 
3 
Gewerbliches Fachzeichnen 
— 
6 
10 
Schönschreiben 
1 
— 
— 
Summe . . 
27 
29 
26 
b) Relativ obligate Gegenstände: 
Formenlehre 
3 
Modellieren 
— 
4 
6 
Handfertigkeitsunterricht 
4-8 
6-12 
8-16
	        
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