Volltext: 160 Jahre Braucommune Freistadt

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war 1737 dieser Entschluß ausgesprochen worden. Verschiedene Gründe 
drängten dazu: 
1. Mit dem System der Verpachtungen hatten sie nicht die 
besten Erfahrungen gemacht. Klar ist dies in einer Urkunde 17 ) aus 
gedrückt : Der Bürgerschaft würde ein weit besserer und sicherer Nutzen 
unmittelbar bevorstehen, als wenn „sothanes Gefäll wie untzhero noch 
fernerhin in Bestand erlassen werden würde". (Als wenn dieses Bier 
braurecht wie bisher auch fernerhin in Pacht gegeben würde). 
2. In der Eingabe an das Kreisamt 1786 ((.Anmerkung 14!) 
führen die Bürger einen ganz idealistischen Grund an: „ . . Jeder 
Bürger kann selbst und in seinem Kaufe Bier erzeugen und ver 
schleißen. Die armen Bürger aber, deren die Mehrzahl ist, konnten 
das nicht und nicht den ihnen daraus erfließenden Nutzen haben 
und überließen den Vermöglichen gegen eine gar geringe Ablösung 
das Recht des Brauens. Damit nun sowohl der Arme als der Reiche 
einen gleichen Nutzen nach dem ihm zukommenden Maß erhalte, hat 
sich die Gemeinde entschlossen, das Bier gemeinschaftlich zu brauen 
und hat deswegen ein eigenes Brauhaus erbaut. Das geschah, „darum 
und in der guten Absicht, daß der Arme von den Vermöglicheren 
nicht unterdrücket werden könne". 
3. Auch der Gedanke war mitwirkend, beide Brauhäuser 
sind ziemlich verfallen, beide bedürfen gründlicher Reparatur und die 
Zusammenlegung wäre bei dieser Gelegenheit am leichtesten. 
4. Nicht unbedeutsam mag aber die Furcht vor der Kon 
kurrenz gewesen sein. Zu jeder Zeit war das böhmische Bier eine 
gefährliche Konkurrenz gewesen und die Linzer schoben ihre Einfuhr 
von Süden herauf, andererseits war in jener Zeit wohl auch die 
Überzeugung reis geworden, die alten verbrieften Rechte, wie das 
Meilenrecht, Straßenzwangsrecht standen längst nicht mehr auf festen 
Füßen, den Auswärtigen wäre der Einbruch in den Absatzkreis
	        
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