Volltext: Die weiland Khevenhüller'sche Majoratsgrafschaft Frankenburg und deren nächste Umgebung Erster Theil. (1,2 / 1860)

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Waschstätte. 
Matronae decus est, si non discurrere tendat 
Si taciturna foret, sique modesta, sät est. 
Das ist braver Frauen Zier, 
Daß sie kehr' vor ihrer Thür, 
Flattersinn nicht ist ergeben, 
Und stets führt ein züchtig Leben. 
Thes. phlp. 
Gemeiner Markt soll nach Fürzeigung der Grafschaft eine ordent 
liche Waschstätte am Bache Herrichten und jederzeit erhalten, wo 
jeder Bürger und Inwohner nach Bedürfniß mag waschen lassen. 
Will aber Jemand nach seiner Gelegenheit eine eigene Waschstätte 
an einem andern Orte anbringen, soll er dieß bei der Grafschaft 
ordentlich anmelden, und von dannen die Bewilligung erwarten. 
Gefängniß. 
Immo bonae leges sic ex male moribus ipsis 
Existunt: modo fac, quae facienda tibi. 
Aufdessen Obelisk prangt seit Ostern 1857 eine unbefleckte Marie-Empfängniß-Statue von Sandstein. 
Von heil'gen Aethers lichtem Glanz' umflossen, 
Vom Sternenkranz' ihr himmlisch Haupt umwoben z 
Ihr reinstes Auge lächelnd blickt nach Oben, 
In sel'gen Anschauens Gluten hingegossen. 
Zur Himmelsblume höher aufgesprossen, 
Das Irdische vor ihrem Blick zerstoben. 
Von höchsten Seligkeiten schon gehoben. 
Ist sie in Demut ganz und Lieb' zerflossen. 
\ . 
Ein blau Gewand umwallt die Hochverklärte, 
Die Arme zu des Sohnes Sitz sie hebet, 
Von süßer Lust des Wiedersehns durchbebet. 
I. P. Hornthal.
	        
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