Volltext: Die weiland Khevenhüller'sche Majoratsgrafschaft Frankenburg und deren nächste Umgebung Erster Theil. (1,2 / 1860)

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Gründen Hausen, sollen zum Fechsen und Einbringen der zu der Graf 
schaft jetzt gehörigen oder künftig nochzukommenden Wiesen, so lang.e 
die Fechsung währt, jeder von seinem Hause einen guten Heuger oder 
Aufgabler stellen, die der Marktrichter durch seinen Marktdiener zur 
Stunde, wie es von der Herrschaft begehrt wird, in's Schloß bringen 
soll. Desgleichen sollen sich taugliche Bürger und Inwohner zur Hirsch- 
und Schweinjagd gehorsamlich einstellen. 
Jährliche Obrigkeitsforderung, Dienst und Steuer. 
Ist Treue höchste Christenpflicht 
Im Leben bis zum Tod; 
So brich sie dem Regenten nicht, 
Und halt sie deinem Gott. 
Rupert Kornmann. 
Zum Vierten. Was die jährlichen Obrigkeitsforderungen, Dienst 
und Steuer anbelangt, soll es also gehalten werden: was bis dato 
ein jeder Bürger oder Inwohner von seinem Haus oder Grundstü 
cken in Dienst und Steuer geleistet, dabei soll erungesteigert verbleiben, 
wie den auch im Markte von allen künftig gekauften Stücken, neuge 
setzten Häusern, neu errichteten Krämerladen u. d. g. von der Graf 
schaft möglichst leidendliche und unbeschwerliche Steuern und Dienste 
angeschlagen werden sollen. Und was die jährliche Steuer sowie das 
Bürgerrecht anbelangt, soll ein Jeder, der zum Bürger angenommen 
wird, er handthüre gleich viel oder wenig, des Jahres nicht mehr als 
allwegen zu Georgi einen Gulden Bürgersteuer zur Grafschaft geben. 
Instanz. 
Die Sonne strahlt die Bettelhütten 
Gleich hell, wie reiche Dächer an: 
So muß auch gegen Jedermann 
Der Hohe Hilf' und Rath ausschütten. 
Gönnt man Bedrängten kein Gesicht, 
So höret Gott dann gleichfalls nicht. 
P. Abraham.
	        
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