Volltext: Die weiland Khevenhüller'sche Majoratsgrafschaft Frankenburg und deren nächste Umgebung Erster Theil. (1,2 / 1860)

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Hauptleute und Bürgermeister, Richterund Räthe, Wappenkundiger, 
Ehrenhalter, Bürgerund Gemeinen, sonderlich aber jetzigen und künf 
tigen Unsern Landeshauptleuten in Oesterreich ob der Enns, und sonst 
allen Unsern nachgesetzten Obrigkeiten, Unterthanen und Getreuen, 
welcher Würde und wessen Standes oder Wesens sie seien, ernst und 
sestiglich mit diesem Brief, und wollen, daß sie oftbenannter Grasen 
Khevenhüller und ihrer Unterthanen, der Bürgerschaft des Marktes 
Frankenburg und ihrer Nachkommen, obberührte Unsere landesfürst 
lichen Gnaden und Freiheiten, die Erhebung des Marktes und Verlei 
hung des Wappens, wie auch die Jahr-und Wochenmärkte, desglei 
chen deren Besuchung nicht irren noch hindern, sondern sich deren, 
wie obstehet, geruhiglich erfreuen und gänzlich dabei verbleiben lassen, 
hiewider nichts thun, noch jemands Andern Zuthuen gestatten auf keine 
Weis, als lieb einem Jeden sei, zu verhüten Unsere schwere Ungnade 
und Straf, auch nebstdem ein Strafgeld von vierzig Mark ledigen 
Goldes, die ein Jeder, so freventlich hiewider handelt, halb in Unsere 
kaiserliche Kammer, und den andern halben Theil vielerwähntem Gra 
fen Khevenhüller und seinem Markte Frankenburg, sowie deren Nach 
kommen, so hierin beleidigt wurden, unnachläßlich zu bezahlen ver 
fallen sein soll; das meinen Wir ernstlich: 
mit Urkund dieses Briefs, besiegelt mit Unserm kaiserlichen an 
hangenden Jnsiegl, der gegeben ist in Unserer Stadt Wien, den eilf- 
ten Juni nach Christi Unsers lieben Herrn und Seligmachers Geburt, 
Anno eintausend sechshundert ein und zwanzigsten, Unsers Reichs: des 
Römischen im dritten, des Ungarischen im vierten, und des Böhmi 
schen im fünften Jahre." 
Fevdmand. Ad mandatum Sacrae 
Johann Baptist Oäsareae Majestatis proprium: 
Edler von Verdenberg. Tobias Vertinger.
	        
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