Volltext: Jahresbericht des Turnvereines Linz 1867/68 (1867/68)

Es versteht sich von selbst, daß fortan in den Präparanden— 
und Lehramts-Zeugnissen auch die Klassifikation über den Turn— 
unterricht und die Methodik desselben einzutragen sein wird, und 
daß diese Zeugnisse auch vom jeweiligen Turnlehrer als Präparanden⸗ 
lehrer mitzufertigen sind.“ 
Das Einvernehmen mit der Direktion der k. k. Lehrer-Bildungs— 
schule wurde getroffen und so nunmehr für die Turnsache der 
gesetzliche Boden erobert; die Zeit der gnädigen Duldung ist vorüber. 
Der Turnrath glaubte jedoch nicht stehen bleiben zu dürfen; er 
regte kurze Zeit nachher bei dem hohen k. k. Ministerium für Kultus 
und Unterricht die sofortige Einführung des obligaten Turnunterrichtes 
auch in den Mittelschulen an und erbot sich denselben zu ertheilen. 
Es ist hiebei dem nächsten Turnrathe ein dankbares Feld der 
Thätigkeit in Aussicht gestellt. 
Der Turnunterricht in den Pfarr-Hauptschulen wird in 
dem Schuljahre 1867/68 noch nach Inhalt des Sitzungsbeschlusses 
vom 13. Februar 1867 der löblichen Gemeindevertretung ertheilt, und 
Dank der Unterstützung derselben ist die Theilnahme eine sehr rege. 
Die Stadtgemeinde leistete für ihre Schulen wie im Vorjahre den 
Betrag von 300 fl. 5. Bw. 
Was die Einführung des obligatorischen Turnunterrichtes in den— 
selben betrifft, so ist laut Zuschrift der löblichen Gemeindevertretung 
vom 22. Februar 1868, 3. 2257, diese für das nächste Schuljahr 
in Aussicht gestellt. Der Turnrath begrüßte freudig diese Zuschrift 
und erklärte seine Bereitwilligkeit, die Turnhalle nebst Sommer-Turn— 
platz und Geräthen sowie seine Lehrkraft zur Verfügung der löblichen 
Gemeindevorstehung zu stellen, glaubte jedoch beifügen zu müssen, 
daß es gerathen wäre, dieselbe möge bei der Durchführung dieses 
Vorhabens im Einklange mit dem Turnvereine vorgehen, da die In— 
teressen beider Korporationen in hohem Maße hiebei berührt werden. 
Dieses Zusammenwirken würde der Ansicht des Turnrathes 
nach am besten durch ein Komits erzielt werden, bestehend aus Mit— 
gliedern des Gemeinderathes und des Turnrathes, dessen Aufgabe es 
wäre, nicht nur die Berathung über die Einfügung des Turnunterrichtes 
in den Lehrplan, sondern auch die Auseinandersetzung der gegenseitigen 
Ansprüche zu pflegen.
	        
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