Halbjahre. Diese Beträge erhöhen sich für Ausländer bis zum fünffachen Betrag,
doch kann über Ansuchen, namentlich für Reichsdeutsche, die Gleichstellung mit
den inländischen Schülerinnen gewährt werden.
In berücksichtigenswerten Fällen kann von diesen Beträgen für das Schul¬
geld und die Beiträge eine Ermäßigung erfolgen, wie sie an den Bundesmittel¬
schulen gewährt wird, d. i. bis zu y4, 1/2, 3/4 oder 7/s dieser Beträge.
Anmeldungen mündlich oder schriftlich. Telephon 2053.
Allen Eltern wird dringenst empfohlen, ihre Kinder von der ersten Klasse
angefangen die Mittelschule besuchen zu lassen, wenn anders sie überhaupt die
Absicht haben, ihnen eine höhere Ausbildung zukommen zu lassen. Wenn auch
der Übertritt von einer Klasse der Hauptjchule in bte nächsthöhere Klasse der
Mittelschule ohne Aufnahmsprüfung nunmehr bei gutem Lernerfolge möglich ist,
darf doch nicht übersehen werden, daß beide Schultypen (Hauptschule und
Mittelschule) verschiedene Hauptzwecke verfolgen, demnach verschiedene Unterrichts¬
einstellung haben müssen. Die richtige Vorbildung für die Obermittelschule kann
nur die Untermittelschule, an der die Fremdsprache verpflichtend unterrichtet wird,
bieten. Alles andere sind Auswege, die von jenen beschritten werden können und
müssen, denen der normale, direkte Weg zur Obermittelschule verschlossen war.
(z. B. Kindern von kleineren Landorten).
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