Volltext: XXX. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1918/19 (30. 1918/19)

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körper wieder vollzählig. Herrn Professor Dr. hattwich wurde bis zum 
2. Semester ein Erholungsurlaub gewährt. 
Aus dem Lehrkörper traten aus die fupplierenden Lehrkräfte Fräulein 
Edith Foltz und Dr. Josef Polfmann und die externen Lehrer 
Realschulsupxlent Dr. Fritz Dreßler, Lehrer Otto Ratzka und 
Fachlehrer Kurt Weinbauer; mit Beginn des 2. Semesters Fachlehrer 
Max pauly infolge seiner Wahl zum Nationalrat und Hilfslehrer 
Jofef Roger. Den Genannten bringt die Direktion für ihr ebenso 
gewissenhaftes wie ersprießliches lehramtliches wirken den besten Dank 
der Schule zum Ausdruck. 
Der Öberösterreichische Landesschulrat gestattete mit Erlaß vom 
7. Oktober 1918, Z. 8194, die Bestellung der geprüften Lehramtskandidaten 
Fräulein Dr. Anna Pohl als Supplentin und für die Zeit des Be¬ 
darfes im Schuljahre i9X8/X9i9 die Verwendung nachstehender externer 
Lehrer: des Professors Dr. Anton König und des Supplenten Josef 
Roger (Staatsgymnasium Linz), des Professors Franz P ramm er 
(staatliche Lehrerbildungsanstalt) und des Fachlehrers Max pauly. 
Mit Erlaß vom *8. September 1918, Z. 7646, nahm er die Be¬ 
stellung des Rabbiners Dr. Alexander Kri st ian poller zürn israe¬ 
litischen Religionslehrer an den Mittelschulen in Linz genehmigend zur 
Kenntnis. 
Der oberösterreichische Landesausfchuß hat mit Erlaß vom 50. No¬ 
vember 1918, Z. 22.734, die von ihm am Mädchenlyzeum fystemifierte 
definitive Religionslehrerstelle der 9. Rangklasse der Staatsbeamten dem 
dermaligen Religionslehrer Professor L h r i st 0 p h E h i u s 0 l e verliehen. 
Die für Mädchenlyzeen geprüfte Lehramtskandidatin Fräulein 
Irma peteler wurde mit Landesfchulrat-Lrlaß vom 20. November 
*9*8, Z- 9547, behufs Einführung ins praktische Mittelschullehramt den 
Lyzeallehrerinnen Fräulein Marie B u r a s ch i und Emilie 
S ch w a m m e l zugewiesen. 
Der Ausschuß des Lyzealvereines nahm den Anfall des 2. Vuin- 
quenniums und die Vorrückung in die 8. Rangklasse, betreffend die Pro¬ 
fessoren Dr. Josef hattwich und D r. E d u a r d S a m h a b e r, und 
den Anfall der 2. Alterszulage an Fräulein Professor 111 a r x e Brunner 
und der 3. Alterszulage an Lyzeallehrer Eduard Lorenz und hiemit 
die Vorrückung desselben in die 7. Rangklasse genehmigend zur Kenntnis. 
Mit Beschluß vom 15. Dezember 1919 wurden ab 1. November 1919 allen 
definitiven Lehrkräften fünf halbe Kriegsdienstjahre in den Gehaltsbezug, 
aber vorderhand ohne Rückwirkung aufs pensionsnormale, eingerechnet. 
Die Teuerungszulagen blieben dieselben wie im Vorjahre, bei den 
definitiven männlichen Lehrkräften im Ausmaße der staatlichen Mittel¬ 
schullehrer.
	        
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