Volltext: XXX. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1918/19 (30. 1918/19)

77 
Teuerungszulagen an die Lehrkräfte und an die Dienerschaft mußte der 
Lyzealverein, um nicht die Schule schließen zu müssen, das Schulgeld neuer¬ 
dings erhöhen, und zwar von 500 auf H00 K jährlich. 
Es ist in der Regel für jedes Semester im vorhinein zu entrichten; 
auf Wunsch wird auch die Zahlung in zehn monatlichen Raten zugestanden. 
Eingezahlte Beträge werden bei einem früheren Austritte aus der Anstalt 
nicht zurückerstattet, über schriftliches begründetes Ansuchen werden vom 
Vereinsausschusse auch halbe, in einzelnen Fällen bei besonders berücksichti¬ 
gungswürdiger und durch ein legales Mittellosigkeits- oder Armutszeugnis 
nachgewiesener Dürftigkeit auch ganze Schulgeldbefreiungen bewilligt?) 
Die stempelfreien, mit dem letzten Schulzeugnisse versehenen Gesuche sind 
bis längstens 22. September x9i9 den R lassenv orständen zu überreichen. 
Eine Befreiung von der Zahlung des ganzen Schulgeldes ist erst nach 
dem ersten an der Anstalt verbrachten Semester in Ausnahmsfällen mög¬ 
lich?) Im Schulgelde ist auch die Entlohnung für die n i ch t o b l i g a t e n 
Gegenstände inbegriffen. Außerordentlichen Schülerinnen, 
Gastschülerinnen, sowie privatist innen wird keine Schul¬ 
geldermäßigung gewährt, p r i v a t i st i n n e n müssen zu Beginn des 
Schuljahres angemeldet werden; es gelten für sie die gleichen Aufnahms¬ 
bedingungen wie für ordentliche Schülerinnen. 
Die Eltern derjenigen Schülerinnen, die, ohne am Schulschluß sich 
abgemeldet zu haben, das Mädchen-Lyzeum im nächsten Schuljahre nicht 
mehr besuchen sollten, werden ersucht, die Abmeldung bis 
spätestens j[. September schriftlich an die Direktion gelangen zu lassen. 
Die Direktion gibt gleichzeitig bekannt, daß ihr für die Unterbringung 
auswärtiger Schülerinnen eine Anzahl sehr empfehlens¬ 
werter Adressen von Rostorten zur Verfügung steht, wo den 
Schülerinnen gute Unterkunft und Verpflegung sowie sorgsame Aufsicht 
zuteil wird. 
Das nächste Schuljahr (X9X9/20) beginnt unter normalen Verhält¬ 
nissen Dienstag, den J6. September, mit den Aufnahms-, Nachtrags- und 
Wiederholungsprüfungen, die, wenn notig, am *7. September fortgesetzt 
werden. 
Am Donnerstag, den?8. September, 9 Uhr vormittags, erhalten die 
Schülerinnen von den Rlaffenvorständen in den Rlasienzimmern die notigen 
9 Die entsprechenden Blankette für den Vermögensausweis sind beim 
Schuldiener erhältlich. 
2) Die erteilte Befreiung gilt nur für das laufende Schul¬ 
jahr. Zu Beginn jedes folgenden Schuljahres muß mit Lsinweis auf ein 
mindestens gutes Betragen und durchschnittlich gute Leistungen um die Bei¬ 
behaltung der Befreiung von neuem in derselben weise wie das erstemal an¬ 
gesucht werden. Schülerinnen, die eine Schulgeldbefreiung genießen, können 
diese Begünstigung bei schlechtem Fortgang und ungehörigem Betragen auch 
während des Schuljahres verlieren.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.