Volltext: XXX. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1918/19 (30. 1918/19)

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zweckmäßige Lebensweise und Körperpflege. Einiges über Krankenpflege, die erste 
Hilfe bei Unfällen und Vorsichtsmaßregeln bei ansteckenden Krankheiten. 
b) Physik, wöchentlich 2 Stunden. 
Magnetismus, Elektrizität, Schall, Licht. 
Freihandzeichnen. 
I. Klaffe, wöchentlich 5 Stunden. 
Zeichnen flacher Zierformen, entwickelt aus geometrischen Grundformen. 
Uebergang zu freien Naturformen in flächenhafter Darstellung. 
II. Klasse, wöchentlich 4 Stunden. 
Fortsetzung der Uebungen im Zeichnen flacher Motive. Daneben gegen 
Ende des ersten Halbjahres allmähliche Einführung in das räumliche (perspekti¬ 
vische) Zeichnen nach der Anschauung mit Modellen der geometrischen Grund¬ 
formen. Uebergang zu einfachen Gebrauchs- und Naturgegenständen. 
III. Klaffe, wöchentlich 3 Stunden. 
Fortsetzung des Zeichnens nach dem Gegenständlichen und nach paffenden 
Naturformen, namentlich solchen der Pflanzenwelt. Einführung in die Farben¬ 
gebung. 
IV. Klasse, wöchentlich 2 Stunden. 
Erweiterung des Stoffgebietes im Naturzeichnen nach den verschiedensten 
Richtungen (lebende pflanzen, Stopftiere u. dgl.), wobei neben der Darstellung 
der Formen ihre Verwendung zur Flächenverzierung zu üben ist. versuche im 
Abändern und im räumlichen verteilen gegebener Formen für weibliche Hand¬ 
arbeiten. Skizzierübungen. 
V. unö VI. Klasse, wöchentlich je 2 Stunden. 
Fortsetzung des Naturzeichnens in verschiedenen Darstellungsarten. Bei 
entsprechender Leistungsfähigkeit der Schülerinnen Ausdehnung des Stoffgebietes 
auf das Zeichnen des menschlichen Kopfes und der (bekleideten) ganzen Gestalt, 
sowie von lebenden Tieren. 
Schreiben. 
I. Klasse, wöchentlich \ Stunde. 
Kurrent- und Lateinschrift. 
Turnen. 
Nach dem Lehrplan vom i5. November J9J3, Z. 52.487. 
B. Reform-Realgymnasium. 
Dem Unterrichte liegt ein vom . Ministerium für Kultus und 
Unterricht genehmigter „provisorischer Lehrplan" zugrunde. Er gelangte 
im 29. Jahresberichte (§918, S. 47 bis 57) vollständig zur Veröffent¬ 
lichung und ist auch bei der Direktion erhältlich.
	        
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