Volltext: XXX. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1918/19 (30. 1918/19)

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als ordentliche Hörerinnen zu immatrikulieren, die entsprechenden 
Prüfungen und Rigorosen abzulegen und das Doktorat zu erwerben. 
Für das Lehramt aus Philosophie, klassischer Philologie, Latein und 
Französisch als Hauptfach, Geschichte als Haupt- und Nebenfach, ist 
eine Ergänzungsprüfung aus Griechisch erforderlich, die an den 
Universitäten durch eigene Kurse ermöglicht wird. 
Zum Apotheker beruf berechtigt: 
a) Ein Zeugnis über die mit Erfolg abgelegte 6. Klaffe eines Reform- 
Realgymnasiums, 3 Jahre (bei gymnasialer Reifeprüfung 2 Jahre) 
Praxis, 2 Jahre Universität, pharmazeutische Prüfung; 
b) die Absolvierung der 6. Lyzealklasse mit Reifezeugnis, Ablegung 
einer Lrgänzungsprüfung aus Latein (Stoff der 6. Gymnasialklaffe), 
5 Jahre Praxis, 2 Jahre Universität, pharmazeutische Prüfung. 
7. handelsfach. 
Bank- und B u r e a u d i e n st: 
a) Besuch eines kommerziellen Fachkurses für Abi¬ 
turientinnen. Dauer \ Jahr. (Wien, Reue wiener Handels¬ 
akademie, VIII., hamerlingplatz 5/6.) Die Absolvierung dieses Abi¬ 
turientinnenkurses eröffnet den Frauen das Gebiet der höheren kom¬ 
merziellen Betätigung, das Fach der Bureau- und Bankbeamtinnen 
usw. Absolventinnen dieses Kurses werden auch als ordentliche 
Hörerinnen in die wiener Lxportakademie aufgenommen. 
b) Besuch einer Handelsschule (nach der 4. Klasse). Dauer 2 Jahre. 
c) , Besuch einer Handelsakademie (nach der 4. Klaffe) ohne Auf¬ 
nahmsprüfung. Dauer 4 Jahre, (höhere Ausbildung.) 
8. Post- und Telegraphendienst. 
Anstellbarkeit als postoffiziantinnen nach Absolvierung eines Post- und 
Telegraphenkurses (nach der 4. Klaffe). 
Y. Krankenpflege. 
Besuch einer Pflegerinnenschule (in Niederöfterreich: wiener Allge¬ 
meines Krankenhaus, IX., Spitalgaffe 25, und Rotes Kreuz, IV., 
Kolschitzkygaffe). Mindestalter 48 Jahre, Dauer 2 Jahre (staatliche 
Diplomprüfung). Säuglings- und Kinderpflegekurse an verschiedenen 
Spitälern. 
JO. Soziale Berufe. 
Armen- und Waisenrätin, Leiterin von horten, Volksküchen, Polizei- 
Assistentin, Berufsvormünderin, Jugendgerichtshelferin, Wohnungs¬ 
pflegerin usw.: Besuch der Fachkurse für Volkspflege (Wien, VIII., 
Albertgaffe 25), des Kurses für soziale Fürsorge unb der sozialchari- 
tativen Frauenschule der katholischen Frauenorganisation in Wien 
usw. Mindestalter l 8 Jahre. Dauer mindestens 2 Jahre.
	        
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