Volltext: XXX. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1918/19 (30. 1918/19)

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verein, IV., Wiedenergürtel 66), Dauer 3 Jahre (auch nach der 
4- Lyzealklasse), eines Wirtschaftskurses für Mittelschülerinnen, 
Dauer \ Jahr. 
2. Landwirtschaft. 
a) Lehrerin an landwirtschaftlichen F r a u e n s ch u l e n: 
Besuch einer landwirtschaftlichen Fachschule, Dauer 2 Jahre, Min¬ 
destalter J9 Jahre und praktische Ausbildung etwa 2 Jahre. Dann 
Prüfung an der Hochschule für Bodenkultur. (Landwirtschaftliche 
Fachschule in Otterbach bei Schärding, Oberosterreich.) 
b) Landwirtschaftliche Beamtin (pächterin, Verwalterin): 
Besuch einer landwirtschaftlichen Fachschule (Landwirtschaftliche 
Frauenschule in Bruck a. d. Leitha), MindestalLer J9 Jahre. Dauer 
2 Jahre. 
c) Berufsgärtnerin: Besuch einer Gartenbauschule, Mindest¬ 
alter \6 bis \8 Jahre, Dauer mindestens 2 Jahre. (Gartenbauschule 
für Frauen, Wien, XIX., Raasgrabengasse *9. Höhere Obst- und 
Gartenbauschule in Lisgrub.) 
3. Gewerbe 
a) Lehrerin a n Frauen gewerbeschulen: Besuch der 
Zentrallehranstalt für Frauengewerbe (Wien, VI., Mollardgasse 
Nr. 87). Mindeftalter *9 Jahre. Vorbildung: 2 Jahre Gewerbeschule 
und i Jahr Praxis (für Lyzealschülerinnen die Zusammenziehung 
der Vorbildung in 2 Jahren möglich). Dauer der Ausbildung 2 Jahre 
und \ Jahr Praxis. Gesamtdauer also 5 bis 6 Jahre. 
b) Selbständige Ausübung eines Gewerbes: Wei߬ 
nähen, Rleider machen, Sticken: Besuch einer Frauen¬ 
gewerbeschule, Dauer 3 Jahre (besser nach der 4. Rlasse des Lyzeums). 
Absolventinnen des Lyzeums werden ohne Aufnahmsprüfung in den 
„Wirtschaft- und Fortbildungskurs" am wiener Frauenerwerb¬ 
verein, IV., Wiedenergürtel 68, aufgenommen. 
Bauzeichnerin: Besuch einer höheren Gewerbeschule nach der 
6. Lyzealklasse. 
Buchhandel (nach der 6. Rlasse des Lyzeums und des Resorm- 
Realgymnasiums zu empfehlen). 
Uhrmachergewerbe, Buchbinderei (schon nach der 4. Rlasse) 
usw.: Dreijährige Lehrzeit und dreijährige (entlohnte) Gehilfenzeit. 
Modi st engewerbe: Zweijährige Lehrzeit, dreijährige (entlohnte) 
Gehilfenzeit. 
Chemikerin in Zuckerfabriken, Färbereien, Drogerien, chemischen 
Laboratorien: Besuch einer staatlichen Gewerbeschule (nach der 
4. Rlasse), Dauer 4 Jahre. (Zulassung zum Besuch staatlicher Ge¬ 
werbeschulen: Minist.-Lrlaß v. 20. Jänner *9*0, Z. Jt670/XXI. c.
	        
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