Volltext: XXVIII. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1916/17 (28. 1916/17)

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i) Lehramt für Handelsfächer an Handelsschulen: 
a) An zweiklassigen (niederen) Handelsschulen. Mindestalter 
20 Jahre. Dauer der Vorbildung: 4 Jahre Handelsakademie 
(besser nach der 4. Lyzealklasse) und 5 Jahre Praxis; 
d) an höheren Handelsschulen. Vorbildung: 4 Jahre Handels¬ 
akademie, 2 Jahre Praxis und 2 Jahre Hochschulstudium (Uni¬ 
versität, Technik, Exportakademie). 
lc) L e h r a m t an Mittelschulen: Besuch der Universität als 
ordentliche Hörerin (4 Jahre). (Vorbedingung: irgend ein gymna¬ 
siales Reifezeugnis). Ablegung der wissenschaftlichen Lehramtsprü¬ 
fung für Mittelschulen, vor Antritt des Lehramtes \ Probejahr. 
(Siehe auch Nr. 6.)h 
6. Berufe mit vorgeschriebenem Hochschulstudium. 
Zum Besuche einer Hochschule (Universität, Technik, Bodenkultur) ist die 
Erwerbung eines Reifezeugnisses einer sieben--, bezw. achtklasiigen 
Mittelschule Vorbedingung. Lyzealschülerinnen können sich ein 
solches erwerben: 
a) Durch Übertritt in ein Reform-Realgymnasium nach der 
4. Klasse des Lyzeums (Dauer bis zur Reifeprüfung 4- Jahre) oder 
nach der 6. Klasse mit Reifeprüfung auf Grund einer Ergänzungs- 
prüfung aus einigen Gegenständen, zumal aus Latein (Dauer bis 
zur Reifeprüfung 2 Jahre). 
d) Durch Eintritt in einen real- oder reform-realgymna- 
fialen Fortbildungskurs nach der 6. Lyzealklasse. .Latein- 
vorkenntnisse notwendig. (Dauer bis zur Reifeprüfung 2 Jahre.) 
Absolventinnen mit Reifeprüfung haben das Recht, sich an allen d e n 
Frauen zugänglichen Hochschulen, bezw. Fakul¬ 
täten (Philosophie, Medizin) als ordentliche 
Hörerinnen zu immatrikulieren und die entsprechenden Prü¬ 
fungen und Rigorosen abzulegen. 
Ium Apothekerberuf berechtigt: 
a) Ein Zeugnis über die mit Erfolg abgelegte 6. Klaffe eines Reform- 
Realgymnasiums, 3 Jahre (bei gymnasialer Reifeprüfung 2 Jahre) 
Praxis, 2 Jahre Universität, pharmazeutische Prüfung; 
d) die Absolvierung der 6. Lyzealklasse mit Reifezeugnis, Ablegung 
einer Lrgänzungsprüfung aus Latein (Stoff der 6. Gymnasialklasse), 
3 Jahre Praxis, 2 Jahre Universität, pharmazeutische Prüfung. 
h Absolventinnen des Lyzeums und des Reform-Realgymnasiums finden 
auf Grund des Reifezeugnisses als Erzieherinnen und Privatlehrerinnen nicht 
nur im Jnlande, sondern auch im Auslande Stellung, insbesondere wenn sie auf 
musikalische Kenntnisse Hinweisen können.
	        
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