Volltext: XXVIII. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1916/17 (28. 1916/17)

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Mädchen-Reform-Realgymnasium sogenannte alternierende oder 
Mechselklassen. Es ist dies dieselbe Organisation, wie sie 
zum Beispiel an der hiesigen k. k. Lehrerinnen-Bildungsanstalt, an den 
Mädchen-Lyzeen in Steyr und Vrt, am Realgymnasium der Ursulinen in 
Salzburg und an vielen anderen Orten durchgeführt erscheint. Im Schul¬ 
jahre x7/xb gelangt keine fünfte Klasse zur Eröff- 
n u n g. In diesem Jahre wird nur eine sechste und achte Klasse bestehen. 
Line fünfte Klasse an der gymnasialen Abteilung des Linzer Mädchen- 
Lyzeums wird daher erst wieder in den Schuljahren l9l8/l9, X920/2x usw. 
eröffnet werden. Die Oeffentlichkeit wird sich bald in diese Organisation 
hineinfinden, hat man nämlich die Absicht, ein Mädchen den gymnasialen 
Studien zuzuführen, so wird man es schon nach der vierten Volksschul¬ 
klasse ins Lyzeum eintreten lasten, falls damit nach der vierten Lyzealklaste 
der Anschluß an eine fünfte Gymnasialklasse gesunden wird; wenn nicht, 
so kann es ruhig noch die fünfte Volksschulklasse besuchen, weil dann jeden¬ 
falls der gesuchte Anschluß zu erlangen ist. Absolvierte Bürge r- 
s ch ü l e r i n n e n, die ins Reform-Realgymnasium übertreten wollen, 
müssen sich einer Ausnahmsprüfung über den Lehrstoff des Unterlyzeums 
(erste bis vierte Klasse, Englisch ausgenommen) unterziehen, was eine 
ausgiebige Vorbereitung verlangt. wenn im betreffenden Jahre eben 
keine fünfte gymnasiale Klasse eröffnet wird, so kann ihnen der Besuch der 
vierten Lyzealklaste, eventuell als hospitantinnen, die notwendige Vor¬ 
bereitung für die genannte Ausnahmsprüfung vermitteln. 
Das Oeffentlichkeitsrecht wurde bis jetzt auf Grund ein¬ 
gehender schulbehördlicher Inspektionen jeder eröffneten Klasse anstandslos 
bewilligt und Heuer der Anstalt auch das Recht zur Abhaltung der gym¬ 
nasialen Reifeprüfungen zuerkannt. 
b) Schule und Laus. 
Die Direktion ersucht die p. T. Eltern und verantwortlichen Aufseher, 
im Interesse der Jugend nachstehenden punkten ihre besondere Beachtung 
schenken zu wollen: 
Zur Anbahnung eines gedeihlichen Zusammenwirkens 
zwischen Schuleund Haus sind vor allem die Sprechstunden 
eingeführt, die auf der Anschlagtafel ersichtlich sind. Durch die persönliche 
Aussprache zwischen der Lehrerschaft und den Angehörigen der 
Schülerinnen kann so manches Hemmnis und manche Gefahr auf erzieh¬ 
lichem Gebiete beseitigt, durch Ratschläge manche Erleichterung in der 
Leistungsfähigkeit und daher im Studienfortschritte erzielt und durch er¬ 
haltene genauere Aufschlüsse über die Eigenart einzelner Schülerinnen, 
über allfällige Mängel und Gebrechen derselben und auch über besondere 
häusliche Verhältnisse, die ja immerhin nicht unterschätzt werden dürfen, 
die Beurteilung mancher Schülerinnen richtiger gestaltet und demnach auch 
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