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VIII. Lehrverfassung.
H. Lyzeum.
Für den Unterricht gilt der mit dem Ministerial-Erlasse vom 14. Juni
1912, Z. 27.544, vorgezeichnete Normal-Lehrplan für voll¬
ständige sechsklassige Mädchen-Lyzeen unter Anwendung
einzelner Übergangsbestimmungen.
I. Obligate Lehrgegenstände.
Religionslehre
(gesondert nach Konfessionen).
I.—VI. Klasse, wöchentlich je 2 Stunden.
Lehrziel und Verteilung des Unterrichts st offes für die einzelnen
Klassen werden von den kirchlichen Oberbehörden (für die Angehörigen der
mosaischen Konfession von den Vorständen der Kultusgemeinden) bestimmt und
durch die Landesschulbehörde den Mädchen-Lyzeen vorgezeichnet.
Katholische Religionslehre?)
I.—VI. Klaffe, wöchentlich je 2 Stunden.
Lehrziel: Kenntnis der wichtigsten Offenbarungstatfachen des Alten
und Neuen Bundes. Kenntnis der wichtigsten Wahrheiten der Glaubens- und
Sittenlehre. Bekanntschaft mit den häufigsten Einwendungen gegen den Glauben
und mit den sie entkräftenden Gründen. Vertrautheit mit den wichtigsten Hand¬
lungen des katholischen Kultus und den Teilen des Kirchenjahres. Kenntnis der
Schicksale der katholischen Kirche.
I. Klaffe. Nach dem Ausmaße des Mittleren Katechismus aus dem Großen
Katechismus, j. tzauxtstück: von dem Glauben und dem Apostolischen Glaubens¬
bekenntnisse. Aus dem 5. tzauxtstücke: vom Sakramente der Buße, vom aller¬
heiligsten Sakramente des Altares. Aus dem 5. Hauxtstücke: von der persönlichen
Sünde und deren Gattungen, von den vier letzten Dingen.
Aus der biblischen Geschichte: Die wichtigsten Tatsachen der Offenbarungs-
geschichte des Alten Bundes. Die wichtigsten liturgischen Einrichtungen des Alten
Bundes. Das Einschlägige aus der Geographie Palästinas.
II. Klaffe. Nach dem Ausmaße des Mittleren Katechismus aus dem
Großen Katechismus. 2. Hauptstück: von der Hoffnung und dem Gebete. 5. Hauxt-
stück: von der Liebe und den Geboten. 4. Hauptstück: von der Gnade und den
Sakramenten (mit Wiederholung der Lehre vom Sakramente der Buße und des
Altares). Aus dem 5. Hauxtstück: Die Lehre von der christlichen Tugend, von den
guten Werken und vom Streben nach christlicher Vollkommenheit. Aus der bibli¬
schen Geschichte: Die wichtigsten Tatsachen der Offenbarungsgeschichte des Neuen
Bundes von der Geburt Jesu Christi bis zum Tode der Apostel.
x) Nach der Bestimmung des bischöflichen Ordinariates in Linz vom 18. Mai 1910, Z. 2857,
vom k. k. Landesschulrate vorgezeichner mit dem Erlasse vom 28. Mai 1910, Z. 597^.