Volltext: XXV. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1913/14 (25. 1913/14)

4 
Gffentlichkeitsrecht erhalten. Schließlich wurden auch die Interessen des 
Lehrkörpers wieder in manchen Belangen gefördert. t 
Veränderungen im Lehrkörper. 
Der Herr Minister für Rultus und Unterricht fand sich zufolge 
Erlasses vom 7. Juli 1913, Z. 30.530, bestimmt, dem wirklichen Lehrer, 
beziehungsweise der wirklichen Lehrerin, Dr. Josef hattwich und 
Maria Brunner den Titel „Professor" zu verleihen. 
Mit den Erlässen des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates vom 
12. September *9*3, Z. 6880, vom 23. September, Z. 7\\8, und vom 
5. Oktober, Z. 7^65, wurde die Verwendung der S. 25 und 26 an¬ 
geführten externen Lehrkräfte genehmigt. 
Dem evangelischen Pfarrer Herrn August Roch wurde vom 
Vereinsausschusse mit Beschluß vom n* Oktober 1913 das Unterrichts¬ 
honorar, den Lyzeallehrerinnen Fräulein Emilie Schwämme! und 
Marie B u r a f ch i je ein älteres Ouinquennium erhöht, dem Professor 
Dr. Ernst Samhaber mit Bewilligung des Gemeinderates Linz vom 
12. Dezember 1913 ein Supplentenjahr in die Anfallszeit der Ouin- 
quennien eingerechnet und demselben wie auch den Professoren Maria 
Brunner und Josef hattwich das erste Ouinquennium zuerkannt. 
An die Stelle des als Supplenten an die k. k. Staatsrealschule in 
Steyr berufenen Hilfslehrers Dr. Hans Eommenda trat mit Genehmi¬ 
gung des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates der geprüfte Lehramts¬ 
kandidat Dr. Hans Jaunmüller. (Erlaß vom 28. Februar 1914, 
Z. 1538.) 
II. Zweck der Mädchen-Lyzeen. 
Der Zweck der Mädchen-Lyzeen ist: 1. Mit besonderer Berücksichtigung 
der modernen Sprachen und ihrer Literatur eine höhere, der 
weiblichen Eigenart entsprechende allgemeine Bildung zu ge¬ 
währen, als die Volks- und Bürgerschule zu bieten vermag; 2. hiedurch 
zugleich für eine berufliche Ausbildung vorzubereiten. 
III. Berechtigungen für Absolventinnen und 
Schülerinnen öffentlicher Mädchen-Lyzeen. 
Bisher sind den Lyzei st innen von den k. k. Ministerien folgende 
Berechtigungen zuerkannt worden: 
a) Die Abiturientinnen mit Reifezeugnis find z u m 
Besuche der Universität als außerordentliche
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.