Volltext: XXV. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums und Reform-Realgymnasiums in Linz 1913/14 (25. 1913/14)

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Die Aufnahmsprüfungen finden statt: im Sommer¬ 
termin am 4. Juli für die I. Klaffe um 2 Uhr nachmittags, für die 
II. bis VI. Klaffe und eventuell für das Reform-Realgymnasium ab 8 Uhr 
vormittags, im H e r b st t e r m i n am *6. September um 8 Uhr vormittags 
für alle Klaffen. 
Das Unterrichtsgeld beträgt für alle Neueintretenden jährlich 
200 K und kann halbjährig oder in zehnmonatlichen Raten entrichtet 
werden; für Töchter von k. k. Offizieren, Staats-, Landes- und Gemeinde¬ 
beamten, bis einschließlich der VII. Rangklasse, beträgt dasselbe monatlich 
j(5 K. Die erste Rate des Unterrichtsgeldes ist nach Schulbeginn im 
September, jede folgende an dem ersten Schultage eines jeden Monats zu 
entrichten. 
Die Aufnahmstaxe für neu eintretende Schülerinnen aller Klaffen 
beträgt 4 K, der Lehrmittelbeitrag für alle Schülerinnen jährlich 4 K. 
Über schriftliches motiviertes Ansuchen werden vom vereins- 
ausfchuffe auch halbe, in einzelnen Fällen bei besonders berücksichtigungs¬ 
würdiger und durch ein legales Mittellosigkeits- oder Armutszeugnis 
nachgewiesener Dürftigkeit auch ganze Schulgeldbefreiungen bewilligt?) 
Die stempelfreien, mit dem letzten Schulzeugnisse versehenen Gesuche sind 
bis längstens 22. September $9J4 den Klassenvorständen zu überreichen. 
Tine Befreiung von der Zahlung des ganzen Schulgeldes ist erst nach 
oem ersten an der Anstalt verbrachten Semester in Ausnahmsfällen mög¬ 
lich?) Im Schulgelde ist auch die Entlohnung für die nicht obligaten 
Gegenstände inbegriffen. Außerordentliche Schülerinnen, 
G a st f ch ü l e r i n n e n, sowie privati ft innen wird keine Schulgeld¬ 
ermäßigung gewährt. 
Die Eltern derjenigen Schülerinnen, die, ohne am Schulschluß sich 
abgemeldet zu haben, das Mädchen-Lyzeum im nächsten Schuljahre nicht 
mehr besuchen sollten, werden ersucht, die Abmeldung bis 
spätestens September schriftlich auf kurzem Mege an die Direktion 
gelangen zu lassen. 
Die Direktion gibt gleichzeitig bekannt, daß ihr für die Unterbringung 
auswärtiger Schülerinnen eine Anzahl sehr empfehlens¬ 
werter Adressen zur Verfügung steht, wo den Schülerinnen gute 
Unterkunft und Verpflegung sowie sorgsame Aufsicht zuteil wird. 
a) Die entsprechenden Blankette für den Vermögensausweis find beim 
Schuldiener erhältlich. 
2) Die erteilte Befreiung gilt nur für das laufende Schuljahr. 
Zu Beginn jedes folgenden Schuljahres muß mit Hinweis auf ein mindestens 
gutes Betragen und durchschnittlich gute Leistungen um die Beibehaltung der 
Befreiung von neuem in derselben Meise wie das erstemal angesucht werden. 
Schülerinnen, die eine Schulgeldbefreiung genießen, können diese Begünstigung 
bei schlechtem Fortgang und ungehörigem Betragen auch während des Schul¬ 
jahres verlieren.
	        
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