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B. Obligake Unierrichtsgegenstände.
Kathotische Aetigionstehre.*)
I. bis VI. Klasse wöchentlich je 2 Stunden.
I. Klasse. Ehristkatholische Glaubenslehre. und 2. Hauptstück des großen
Katechismus und einschlägige Lesestücke aus der biblischen Geschichte.)
II. Klasse. Ehristkatholische Sittenlehre. (3., 4. und 5. Hauptstück des großen
Katechismus und einschlägige Lesestücke aus der biblischen Geschichte.)
III. Klasse. Katholische Liturgik: Einleitung. Die heiligen Orte. Gottes-
dienstliche Geräte. Heilige Zeiten.
IV. Klasse. Katholische Liturgik: Die heiligen Handlungen.
V. Klasse. Kirchengeschichte: vom Beginne bis zu den Kreuzzügen.
VI. Klasse. Kirchengeschichte: von den Kreuzzügen bis auf die neuere Zeit.
Evangelische Weligionsteljre.**)
I. Abteilung: I. bis III. Klaffe wöchentlich \ Stunde.
a) Der Katechismus Luthers nach Lrnesti. b) Biblische Geschichte nach Ealw.
c) Kirchenlieder im Anschlüsse an das Kirchenjahr.
II. Abteilung: IV. bis VI. Klasse wöchentlich \ Stunde.
a.) Ehristlich-evangelische Glaubens- und Sittenlehre. b) Bibelkunde, e) Kirchen¬
geschichte.
Deutsche Unterrichtssprache.
Lehrziel: Gewandtheit im grammatisch richtigen mündlichen und schriftlichen
Gebrauch der deutschen Sprache. Verständnis der hervorragendsten Werke der
deutschen, beziehungsweise der deutsch-österreichischen Literatur und des Entwicklungs-
ganges derselben auf Grund der Lektüre einer für die weibliche Jugend passenden
Auswahl poetischer und prosaischer Werke.
Einblick in den Lebens- und Bildungsgang der hervorragendsten Schriftsteller
auf Grund der Lektüre von Werken derselben und ergänzender Mitteilungen des
Lehrers. Aus Beispielen abgeleitete Charakteristik des Wesens der Kunstgattungen
und der gebräuchlichsten Formen der Poesie, sowie der prosaischen Stilgattungen.
I. Klasse, wöchentlich 5 Stunden.***)
Lektürei Übung im lautrichtigen, ausdrucksvollen Lesen. Mündliche
sprachlich richtige Wiedergabe des Gelesenen, teils in anlehnender, teils in freier
Form. Elementare Anleitung zur Darlegung des Gedankenganges und der
Einteilung umfangreicherer Lesestücke in Abschnitte.
*) Nach der Bestimmung des bischöflichen Ordinariates in Linz vom J6. Juni J901(, Z. 51(05,
vom k. k. Landesschulrate vorgezeichnet mit dem Erlasse vom 29* Juni J90J' g>- 2582.
**) Nach der Bestimmung der oberösterreichischen evangelischen Superintendentur vom 1(8.Juli J90J,
Z. 571, und Gutheißung des k. k. evangelischen Vberkirchenrates vom k. k. Landesschulrate vorgezeichnet
mit dem Erlasse vom August Z. 2776.
***) Davon ist eine Stunde der Lektüre und mündlichen Wiedergabe griechischer, römischer und
vaterländischer Sagen und Erzählungen zu widnien.