Volltext: XV. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums in Linz 1904 (15. 1904)

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Über schriftliches motiviertes Ansuchen werden vom Verwaltungs- 
cmsschusse auch halbe, bei berücksichtigungswürdiger und durch ein 
legales UAttellosigkeits- oder Armutszeugnis nachgewiesener Dürftigkeit 
auch ganze Schulgeldbefreiungen bewilligt. Die stempelfreien, mit dem 
letzten Schulzeugnisse versehenen Gesuche sind bis längstens 20. Sep= 
tember in der Direktionskanzlei des Mädchen - Lyzeums zu über- 
reichen. 
Im Schulgelde ist auch die Entlohnung für die nicht obligaten 
Gegenstände inbegriffen. 
Am Beginne des Schuljahres hat jede Schülerin (auch die von 
der Entrichtung des Unterrichtsgeldes halb und ganz befreite) ^ K 
Lehrmittelbeitrag zu erlegen. 
Die Direktion gibt gleichzeitig bekannt, daß sie für die Unter- 
bringung auswärtiger Schülerinnen zu sorgen gern bereit ist und daß 
ihr zu diesem Zwecke eine Anzahl von Adressen hochachtbarer Familien, 
in welchen den Schülerinnen die angemessenste Unterkunft, Verpflegung 
und Überwachung zuteil wird, zur Verfügung steht. 
Die Eltern derjenigen Schülerinnen, welche, ohne am Schulschluß 
sich abgemeldet zu haben, das Mädchen-Lyzeum im nächsten Schuljahre 
nicht mehr besuchen sollten, werden ersucht, die Abmeldung bis 
spätestens zum September schriftlich auf kurzem Wege an 
die Direktion gelangen zu lassen. 
Das nächste Schuljahr \90V05 beginnt am ^8. September ^9^ 
mit einem Heiligengeistamte in der Elisabethinen-Airche um 9 Ahr vor- 
mittags. Nach demselben finden sich die Schülerinnen in den Rlassen- 
zimmern ein, wo ihnen von den Alassenvorständen die weiteren Weisungen 
erteilt werden.
	        
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