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\2. Erlaß des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom
\7. Februar ^90H, Z. ^^05, Landesschulrat-Erlaß vom 27. Februar
H90^, Z. 91°/ womit dem öffentlichen Mädchen-Lyzeum in Linz das
Recht zur Abhaltung von Reifeprüfungen und zur Ausstellung
staatsgültiger Reifezeugnisse weiterhin für die Schuljahre
{tyOZ/O^, \90V'05 und \905/06 verliehen wird. (Z. ^99 )
\3. Erlaß des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom
2% Februar \9°^/ A. 6^0^, Landesschulrat-Erlaß vom März \90^,
Z. \0^3, betreffend die körperlichen Übungen an Mittelschulen, womit
die Förderung der körperlichen Ausbildung der Jugend (Turnen,
Schwimmen, Eislauf, Nudern, Radfahren, Skilaufen), namentlich die
intensive Pflege der Iugendspiele und deren planmäßige Einfügung in
5en Erziehungsplan der Mittelschulen zum Zwecke der Hebung der
Schulhygiene angeordnet wird. (V.-Bl. \90^ (<§. 203.)
Erlaß des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates vom \2. April
\C)0% Z. \706, wonach die Abhaltung der schriftlichen Reifeprüfungen
im Sommertermine mit dem \6. Mai d. 3- zu beginnen habe.
<Z. 25^)
\5. Erlaß des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates vom ^5. April
H90^, Z. ^662, womit im Sinne eines Ministerial-Erlasses auf das
statistische Werk „Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen König-
Teiche und Länder" aufmerksam gemacht wird. (<§. 257.)
\6. Verordnung der Ministerien des Innern, sowie für Kultus
und Unterricht vom 7. April j^O^ (V.-Bl. \90^, S. 270), Landes-
schulrat-Erlaß vom 9- \90^, Z. 2027, wonach Frauen zur Aus-
Übung des pharmazeutischen Berufes (Apothekergewerbes)
auch zugelassen werden, wenn sie sich der Reifeprüfung an einem öffent-
lichen Mädchen-Lyzeum mit Erfolg unterzogen haben und sich über
-eine an einem öffentlichen Gymnasium mit Erfolg abgelegte Prüfung
aus der lateinischen Sprache im Umfange der Anforderungen für die
ersten sechs Gymnasialklassen ausweisen können. (Z. 26^.)
\7. Erlaß des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates vom
9. Mai \90/^ Z. 2063, womit der Bericht des Direktors über das
höhere Mädchenschulwesen der Stadt Nürnberg mit Befriedigung zur
Kenntnis genommen wird. (Z. 266.)
\8. Lrlaß des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom
Mai \904f:, Z. \6.\5\, Landesschulrat-Erlaß vom \7. Mai \904v
Z. 22^0, womit gestattet wird, „daß bis auf weiteres am öffentlichen
Mädchen-Lyzeum in Linz das Schuljahr mit dem 30. Juni jeden Jahres
geschloffen werde." (Z. 273.)