Volltext: XV. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums in Linz 1904 (15. 1904)

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Jahresbericht der Handels- und Gewerbekammer in Linz 1(903. 
Rechenschaftsbericht des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz über 
das Jahr 1(902. 
Rechenschaftsbericht der Allgemeinen Sparkasse in Linz H903. 
XII. Verfügungen der vorgesetzten Behörden. 
\. Erlaß des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates vom 
30. Juni \903, 3- 2^96, womit die vom Oerwaltungsausschusse in 
-der Sitzung vom ^7. Juni 1(903 vollzogene defin i ti v e Ernennung 
-der provisorischen Lehrerinnen Emilie schwämmet, Marie 
Buraschi und Helene peyrer unter Zuerkennung des Titels „wirk- 
liche Lyzeal-Lehrerinnen" bestätigt wird. (<§. 27^/\903.) 
2. Lrlaß des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom 
2. Juli 1(905, Z. 1(7.629, Landesschulrat-Erlaß vom \2. Juli \903, 
Z. 2823, womit dem wirklichen Lyzeal-Lehrer Johann Paul der Titel 
„Professor" verliehen wird. (<§>. 29^/1(903.) 
3. Erlaß des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates vom 
J(6. November ^903, Z. ^27womit die Errichtung eines freien Latein- 
kurses an der Anstalt bewilligt wird. (Z. ty6/\ty05.) 
H. Erlaß des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates vom 
1(6. November 1(903, Z. ^233, womit die neue Erholungspausen- 
Ordnung genehmigt wird. (<§. \00/l(903.) 
5. Erlaß des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates vom 
2% November XtyOZ, Z. 5067, womit die Verwendung der Thor- 
gesangschule von Brunner-Einfalt-prammer im Gesangunterrichte em- 
pfohlen wird. (Z. \ 1(0/1(903.) 
6. Erlaß des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom 
27. November H903, Z. 38.81(0, Landesschulrat-Erlaß vom De- 
zember 1(903, Z. 52^2, wonach das öffentliche Mädchen-Lyzeum 
in Linz im Sinne des § 7 der Ministerial-Verordnung vom 23. März 
1(897, Z. 71(55 (D.-Bl. Nr. 8H) als gleichwertig auf einer Lehrerinnen- 
Bildungsanstalt anerkannt und sonach gestattet wird, daß jene Abi- 
turientinnen der Anstalt, welche sich der Lyzeal-Reifeprüfung mit 
Erfolg unterzogen haben, bei Erfüllung der übrigen vorgeschriebenen 
Bedingungen als außerordentliche Hörerinnen der philo- 
sophischen Fakultät zugelassen werden. (<§. l(21(/](903.)
	        
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