Volltext: XIV. Jahresbericht des öffentlichen Mädchen-Lyzeums in Linz 1903 (14. 1903)

— 98 — 
und Staatsbeamten beträgt dasselbe \0, beziehungsweise \6 K. Die erste 
Rate des Unterrichtsgeldes ist am \. Oktober, jede folgende an dem ersten 
Tage eines jeden Monats zu entrichten. 
Die Aufnahmstaxe für neu eintretende Schülerinnen aller Klassen 
beträgt ^ K. 
Über schriftliches motiviertes Ansuchen werden vom Verwaltungs- 
ausschusse auch halbe, bei berücksichtigungswürdiger und durch ein legales 
Mittellosigkeits- oder Armutszeugnis nachgewiesener Dürftigkeit auch ganze 
Schulgeldbefreiungen bewilligt. Die stempelfreien, mit dem letzten Schul- 
Zeugnisse versehenen Gesuche sind bis längstens 20. September \903 in der 
Direktionskanzlei des Mädchen-Lyzeums zu überreichen. 
Im Schulgelde ist auch die Entlohnung für die nicht obligaten 
Gegenstände inbegriffen. 
Am Beginne des Schuljahres hat jede Schülerin (auch die von der 
Entrichtung des Unterrichtsgeldes halb und ganz befreite) ^ K Lehrmittel¬ 
beitrag zu erlegen. 
Die Direktion gibt gleichzeitig bekannt, daß sie für die Unterbringung 
auswärtiger Schülerinnen zu sorgen gern bereit ist, und daß ihr zu diesem 
Zwecke eine Anzahl von Adressen hochachtbarer Familien, in welchen den 
Schülerinnen die angemessenste Unterkunft, Verpflegung und Überwachung 
zuteil wird, zur Verfügung steht. 
Die Eltern derjenigen Schülerinnen, welche, ohne am Schulschluß 
sich abgemeldet zu haben, das Mädchen-Lyzeum im nächsten Schuljahre 
nicht mehr besuchen sollten, werden ersucht, die Abmeldung bis zum 
^.September schriftlich auf kurzem U)ege an die Direktion gelangen zu 
lassen. 
Das Schuljahr ^903/0^ beginnt am \8. September \903 mit einem 
Heiligengeistamte in der Llisabethinen-Rirche um 9 Ahr vormittags. Nach 
demselben werden die Schülerinnen in die Klassenzimmer geführt, wo ihnen 
von den Rlassenvorständen die Disziplinarvorschriften vorgelesen werden 
und der Stundenplan diktiert wird.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.