Volltext: XXI. Jahresbericht des Mädchen Lyzeums in Linz 1909/10 (21. 1909/10)

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B. Obligate UnterrichLsgrgrnständr. 
Katljolilche Weligionsleljre. *) 
I. bis VI. Klaffe wöchentlich je 2 Stunden. 
Lehrziel: Kenntnis der wichtigstell Offenbarungstatsachen des Alten und 
Neuen Bundes. Kenntnis der wichtigsten Wahrheiten der Glaubens- und Sitten¬ 
lehre. Bekanntschaft mit bett häufigsten Einwendungen gegen den Glauben und 
mit den sie entkräftenden Gründen. Vertrautheit mit den wichtigsten Handlungen 
des katholischen Kultus und den Teilen des Kirchenjahres. Kenntnis der Schick¬ 
sale der katholischen Kirche. 
I. Klasse. Nach dem Ausmaße des Mittleren Katechismus aus dem Großen 
Katechismus, p Hauptstück: Von dem Glauben und dem Apostolischen Glaubens¬ 
bekenntnisse. Aus dem 5. Hauptstücke: Vorn Sakramente der Buße. Vom aller¬ 
heiligsten Sakramente des Altares. Aus dem 5 Hauptstücke: Von der persönlichen 
Sünde und deren Gattungen. Von den vier letzten Dingen. 
Aus der biblischen Geschichte: Die wichtigsten Tatsachen der Offenbarungs- 
gefchichte des Alten Bundes. Die wichtigsten liturgischen Einrichtungen des Alten 
Bundes. Das Einschlägige aus der Geographie Palästinas. 
II. Klasse?) Lhristkatholifche Sittenlehre. (5-, und 5. Hauptfiück des 
Großen Katechismus und einschlägige Lefestücke aus der biblischen Geschichte.) 
III. Klasse. Aus der Glaubenslehre: Die Lehre von der Gnade und der 
Rechtfertigung. Die Glaubenslehren über die Sakramente im allgemeinen und im 
einzelnen. Von den Sakramentalien. Aus der Liturgik: Notwendigkeit einer äußeren 
Gottesverehrung. Begriff und Einteilung der Liturgik. Die Lehre von den heiligen 
Orten, von den Erfordernissen zum christlichen Gottesdienste, von den heiligen 
Handlungen (mit besonderer Berücksichtigung der Zeremonien der heilige Messe), 
von den Heilgen Zeiten. Der Ritus der am häufigsten vorkommenden Sakramentalien. 
IV. Klasse. Aus der Glaubenslehre: a) die Lehre vom Glauben im allge¬ 
meinen: die Möglichkeit, Notwendigkeit und Erkennbarkeit der göttlichen Offen¬ 
barung; die Lehre von der Echtheit. Unverfälschtheit, Glaubwürdigkeit und In¬ 
spiration der Heiligen Schrift; die Lehre von der Tradition; die katholische 
Glaubensregel; die Notwendigkeit und die Eigenschaften des christlichen Glaubens, 
st) Die Glaubenslehren, welche in den einzelnen Artikeln des Apostolischen Glaubens¬ 
bekenntnisses enthalten sind. Beim ersten Glaubensartikel auch die Gottesbeweise; 
bei der Lehre von der Schöpfung auch die Gegensäße der christlichen Schöpfungs¬ 
lehre, nämlich Pantheismus uiid Materialismus; bei der Lehre vom Menschen 
auch die Fragen über Geistigkeit und Unsterblichkeit der Seele, über Abstammung, 
Einheit und Alter des Menschengeschlechtes. 
V. Klasse. Silteiilehre: Begriff und Einteiliiiig der Sittei:lehre. Ethik ohne 
Gott. Die Lehre vom Gesetz, vom Gewissen, von der Willensfreiheit. Die Lehre 
von den Sünden, von den Tugenden, von den guten Werken, von der christlicheir 
Vollkommenheit. Die christliche Gottesliebe, Selbstliebe und Nächstenliebe. Die 
Lehre von den einzelnen Geboten Gottes: beim ersten Gebote besonders die Lehre 
Nach der Bestimmung des bischöflichen Ordinariates in Linz vom t8. Mai tdlO, Z. 2857, 
vom k. k. Landesschulrate vorgezeichnet mit dem Erlasse vom 28. Mai tstlO, Z. 3Y7H. 
2) Nur ini Ubergangsjahre.
	        
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