Volltext: XXI. Jahresbericht des Mädchen Lyzeums in Linz 1909/10 (21. 1909/10)

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zu tragen, daß bei der Vornahme der Prüfungen eine der weiblichen 
Eigenart entsprechende Auswahl der Übungen getroffen werde. 
Im übrigen haben sich die Hospitantinnen den an der Schule 
allgemein geltenden, sowie den etwa für sie erlassenen Disziplinar¬ 
vorschriften zu unterwerfen und es kann ihnen gegebenenfalls die Er¬ 
laubnis zum Besuche des Unterrichts über Antrag der Direktion ent¬ 
zogen werden. Sie sind daher auch zum regelmäßigen Besuche des Unter¬ 
richtes in solchen Lehrgegenständen, in denen sie das Recht des Hospi- 
tierens erlangten, verpflichtet. 
Diese Verfügung hat mit Beginn des Schuljahres 1910/11 in 
Rechtswirksamkeit zn treten." 
Weiter wurde dem k. k. Landesschulrate auf eine besondere Anfrage 
mit dem Erlasse vom \. Mai 1910, Z. 11-999/ eröffnet, daß die im 
obenerwähnten h. o. Erlasse festgesetzten Prozente der zum hospitieren 
des öffentlichen Unterrichtes zuzulassenden privatistinnen an Mittelschulen 
von der Zahl der öffentlichen Schüler jener Klasse zu berechnen sind, in 
welche die betreffenden privatistinnen eingeschrieben erscheinen. 
Bei weniger als 20 öffentlichen Schülern der Klaffe wird gegen 
die Zulassung einer privatistin in der Kegel keine Einwendung erhoben. 
hiebei wird bemerkt, daß durch diese Bestimmung die Zulassung 
der bisherigen hospitantinnen zum weiteren hospitieren des öffentlichen 
Unterrichtes nicht tangiert wird. (Z. 560.) 
\9- Erlaß des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates vom 
19- 2Tfai 1910, womit auf den im Ministerial-Verordnungsblatte er¬ 
schienenen Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 
8. Mai 1910, Z. 19-8^7, betreffend die körperliche Erziehung an 
den Mittelschulen, aufmerksam gemacht wird. (Z. 565.) 
20- Der k. k. oberösterreichische Landesschulrat genehmigt mit Erlaß 
vom 28. Mai 1910, Z. 597^, den vom bischöflichen Ordinariate in Linz 
vorgelegten geänderten Lehrplan für den Religionsunterricht am Mädchen- 
Lyzeum in Linz. (Z. 57 h) 
XII. ryzeal-Reifeprüfungen. 
a) Reifeprüfung 1909. 
Durchgeführt nach der Verordnung des k. k. Unterrichts-Ministeriums vom 31. März 
1908, Z. 15.667. (Siehe XX. Jahresbericht 1909, Seite 65 bis 68.) 
Die mündlichen Reifeprüfungen fanden am 50. Juni und am 
1-, 2. und 3. Juli unter dem Vorsitze des vom k. k. Landesschulrate 
delegierten Direktors der k. k. Staats-Mberrealschule in Linz, des Herrn
	        
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