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zu tragen, daß bei der Vornahme der Prüfungen eine der weiblichen
Eigenart entsprechende Auswahl der Übungen getroffen werde.
Im übrigen haben sich die Hospitantinnen den an der Schule
allgemein geltenden, sowie den etwa für sie erlassenen Disziplinar¬
vorschriften zu unterwerfen und es kann ihnen gegebenenfalls die Er¬
laubnis zum Besuche des Unterrichts über Antrag der Direktion ent¬
zogen werden. Sie sind daher auch zum regelmäßigen Besuche des Unter¬
richtes in solchen Lehrgegenständen, in denen sie das Recht des Hospi-
tierens erlangten, verpflichtet.
Diese Verfügung hat mit Beginn des Schuljahres 1910/11 in
Rechtswirksamkeit zn treten."
Weiter wurde dem k. k. Landesschulrate auf eine besondere Anfrage
mit dem Erlasse vom \. Mai 1910, Z. 11-999/ eröffnet, daß die im
obenerwähnten h. o. Erlasse festgesetzten Prozente der zum hospitieren
des öffentlichen Unterrichtes zuzulassenden privatistinnen an Mittelschulen
von der Zahl der öffentlichen Schüler jener Klasse zu berechnen sind, in
welche die betreffenden privatistinnen eingeschrieben erscheinen.
Bei weniger als 20 öffentlichen Schülern der Klaffe wird gegen
die Zulassung einer privatistin in der Kegel keine Einwendung erhoben.
hiebei wird bemerkt, daß durch diese Bestimmung die Zulassung
der bisherigen hospitantinnen zum weiteren hospitieren des öffentlichen
Unterrichtes nicht tangiert wird. (Z. 560.)
\9- Erlaß des k. k. oberösterreichischen Landesschulrates vom
19- 2Tfai 1910, womit auf den im Ministerial-Verordnungsblatte er¬
schienenen Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom
8. Mai 1910, Z. 19-8^7, betreffend die körperliche Erziehung an
den Mittelschulen, aufmerksam gemacht wird. (Z. 565.)
20- Der k. k. oberösterreichische Landesschulrat genehmigt mit Erlaß
vom 28. Mai 1910, Z. 597^, den vom bischöflichen Ordinariate in Linz
vorgelegten geänderten Lehrplan für den Religionsunterricht am Mädchen-
Lyzeum in Linz. (Z. 57 h)
XII. ryzeal-Reifeprüfungen.
a) Reifeprüfung 1909.
Durchgeführt nach der Verordnung des k. k. Unterrichts-Ministeriums vom 31. März
1908, Z. 15.667. (Siehe XX. Jahresbericht 1909, Seite 65 bis 68.)
Die mündlichen Reifeprüfungen fanden am 50. Juni und am
1-, 2. und 3. Juli unter dem Vorsitze des vom k. k. Landesschulrate
delegierten Direktors der k. k. Staats-Mberrealschule in Linz, des Herrn