Volltext: Die österreichisch-ungarische Donauflottille im Weltkriege 1914 - 18

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die Schiffe an und erklärte, sie nach dem allgemeinen Friedensschluß zurückgeben zu 
wollen. Die Regierung in Moskau gab nach Noworossisk Befehl, sofort Schritte zur Über 
führung zu ergreifen, so daß sie bis spätestens 19. Juni erfolgt sein sollte. Admiral 
Sablin legte darauf das Kommando nieder; sein Nachfolger, Kapitän zur See Tichmenjew, 
bat am 16. Juni die deutschen Dienststellen durch Funkspruch um Anweisungen für die 
Ausführung der Überführung. Vizeadmiral v. Rebeur-Paschwitz antwortete, daß die 
Schiffe am 19. Juni 9 Uhr vormittags vor Sebastopol stehen sollten mit seefest gezurrten 
Geschützen, geöffneten Geschützverschlüssen und Munition in den Kammern. Nach dem 
Ankern sollte eine Kommission die Schiffe besichtigen. Kapitän zur See Tichmenjew be 
nachrichtigte am 18. Juni den Hafenkommandanten in Sebastopol, daß er am folgenden 
Morgen mit „Wolja“, sechs Zerstörern und einem Hilfskreuzer eintreffen werde. Die 
übrigen Schiffe könnten aus technischen Gründen nicht überführt werden, da es an 
Mannschaften und Schleppern fehlte. Am 19. Juni trafen die Schiffe unter der Andreas 
flagge in Sebastopol ein. 
.. . Inzwischen waren am 25. Juni durch den Chef des Admiralstabes im Einvernehmen 
mit dem Chef der Obersten Heeresleitung die Befehlsbefugnisse zwischen dem Chef der 
Mittelmeer-Division (Flottenchef) und dem Chef der Nautisch-technischen Kommission 
geklärt und bestimmt worden. Der Chef der Mittelmeer-Division behielt die Leitung aller 
Maßnahmen für die eigentliche Seekriegführung. Die Anforderungen für diese sollten den 
Vorrang vor denen der wirtschaftlichen Stelle haben, desgleichen die Anforderungen für 
das Minenräumen, soweit es in Zusammenhang mit der Seekriegführung stand. Die Minen- 
räum-Division sollte nach Einstellung der militärischen Operation dem Chef der Nau 
tisch-technischen Kommission unterstellt werden. Über die Verwendung des erbeuteten 
Kriegsschiffmaterials sollte der Chef der Mittelmeer-Division dem Admiralstab Vorschläge 
machen. Auf Grund der Entscheidung aus der Heimat hatten der Chef der Mittelmeer- 
Division mit dem Chef der Nautisch-technischen Kommission Anordnungen für die In 
standsetzung und Indienststellung von Schiffen zu treffen. Die Besatzungen dieser Schiffe 
sollten dem Chef der Mittelmeer-Division unterstellt sein. Vizeadmiral Hopman wurde 
zum Befehlshaber der deutschen Marineabteilungen und -anlagen an Land in allen von 
Deutschen besetzten Häfen des russischen, ukrainischen und kaukasischen Gebietes des 
Schwarzen Meeres ernannt. Er hatte als solcher über das an die Werften abgegebene 
Kriegs- und Handelsschiffsmaterial zu verfügen. In jedem Hafen, in dem sich deutsche 
Marineabteilungen oder Marineanlagen befanden, sollte ein Vizeadmiral Hopman unter 
stellter örtlicher Befehlshaber der Marine eingesetzt werden. ..“ 
Von mehr österreichisch-ungarischem Standpunkt aus berichtet General 
oberst Arz von Straußenburg 100 ): 
„Für uns war die Erschließung des ukrainischen Gebietes und die Erfassung seiner 
Vorräte der Zweck, die Sicherung der Abschublinie, die Bahn Podwolczyska—Odessa und 
der Hafen Odessa, das Ziel der Operation ... 
Als vorläufige Grenze der öst.-ung. und deutschen Truppenbesetzung war vom Armee 
oberkommando der Bug von Olwiopol bis zum Meere bestimmt worden . . . 
Kaum vierzehn Tage nach dem Beginne war das Ziel unserer Operation erreicht, 
Odessa und die Bahn dorthin gesichert in unserem Besitz . .. 
Zur Fortführung der Operation in der Südukraine schien die Zusammenfassung aller 
hierzu bestimmten öst.-ung. Truppen unter einheitlicher Leitung notwendig. Hierzu wurde 
10 °) „Zur Geschichte des großen Weltkrieges 1914—1918“, Aufzeichnungen von Gene 
raloberst Arz, Rikola-Verlag, 1924.
	        
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