Volltext: Die österreichisch-ungarische Donauflottille im Weltkriege 1914 - 18

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Die Flottillenabteilung Wulff im Schwarzen Meere und auf den 
ukrainischen Flüssen 98 ). 
Der in der Nacht vom 15. auf den 16. Dezember 1917 von den Mittel 
mächten mit Rußland geschlossene Waffenstillstand sah für das Schwarze 
Meer folgende Vereinbarungen vor: 
1. Der Waffenstillstand erstreckt sich auf das ganze Schwarze Meer, und zwar auf 
alle dort befindlichen See- und Luftstreitkräfte der vertragschließenden Parteien. 
2. Angriffe von See und aus der Luft auf Häfen und Küsten der anderen vertrag 
schließenden Partei werden auf allen Meeren untersagt. 
3. Das Überfliegen der Häfen und Küsten der anderen vertragschließenden Partei 
sowie der Demarkationslinien ist auf allen Meeren untersagt. 
4. Die Demarkationslinien verlaufen im Schwarzen Meer: von Olinka-Leuchtturm (St.- 
Georgs-Mündung) bis Kap Jeros (Trapezunt). 
5. Der Handel und die Handelsschiffahrt im Schwarzen Meer sind frei. Die Festlegung 
aller Bestimmungen für den Handel sowie die Bekanntgabe der gefahrlosen Wege 
für die Handelsschiffe werden der Waffenstillstandskommission des Schwarzen Meeres 
(Odessa) übertragen. 
6. Die vertragschließenden Parteien verpflichten sich, während des Waffenstillstandes 
im Schwarzen Meere keine Vorbereitungen zu Angriffsoperationen zur See gegen 
einander vorzunehmen. 
Über die Verhältnisse im Schwarzen Meere nach den Friedensschlüssen 
mit Rußland und Rumänien berichtet eine einschlägige Quelle 99 ): 
„In den Häfen der Nordküste des Schwarzen Meeres, Odessa, Nikolajew und in dem 
Hauptkriegshafen Sebastopol herrschten vollkommen unklare und unsichere Verhältnisse. 
Für die Verbündeten kam es darauf an, möglichst bald geordnete Zustände zu bekommen, 
damit die Schiffahrt auf dem Schwarzen Meere ungestört aufgenommen werden konnte. 
Bei den ungeklärten Besitzverhältnissen über die ehemals russischen Kriegs- und Handels 
schiffe war aber von Sicherheit zur See keineswegs die Rede. Odessa wurde am 13. März 
von deutschen und österreichisch-ungarischen Truppen besetzt und hier Ordnung ge 
schaffen. Über Sebastopol war nichts Genaues bekannt. . 
Am 17. März wurde Nikolajew von deutsch-österreichischen Truppen besetzt. Diese 
Besetzung bildete zugleich die Einleitung für weitere Operationen des Generalkomman 
dos 52, welche die Herstellung der Ordnung in Taurien und der Krim und zu diesem 
Zwecke die Besetzung dieser Gebiete wie auch gegebenenfalls der Gebiete um das Asow- 
sche Meer und in Kaukasien zur Folge haben mußten. Nach kleineren Scharmützeln, die 
durch Grausamkeiten seitens der Bolschewisten den deutschen Truppen viel Blut kosteten, 
drangen unsere Truppen über die Landenge von Perekop in die Krim ein und besetzten 
am 25. April die Hauptstadt Simferopol. . . 
In Sebastopol lag noch der wertvollste Teil der russischen Flotte, die beiden Groß 
kampfschiffe „Wolja“ (früher „Imperator Alexander III.“) und „Svobodnaja Rossija“ 
98 ) Diese Bezeichnung der detachierten Monitordivision wurde vom Kommandanten der 
Donauflottille, Kontreadmiral Wickerhauser, vorgeschlagen und von der Marinesektion 
genehmigt. 
") Siehe Anmerkung 93.
	        
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