Volltext: Der österreichische Staatshaushalt und die Steuerreform (Teil II. / 1909)

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C. Eigene Abgaben: 
1. Landesbierumlage Kr. 28,129.300 
2. Beiträge von Verlassenschaften „ 4,224.750 
3. Getreideaufschlag (Tirol 1) „ 1,111.823 
4. Jagd-, Fischerei-, Vogelfang-, Musikgebühren, 
Mauten u. s. w . ,, 3,786.031 
Zusammen. . Kr. 37,251.904 
D. Entschädigung für aufgehobene Gefälle . . . . . „ 970.190 
Summe aller Abgaben . . Kr. 198,758.215* 
Wenn man die Zuschläge der Hauszinssteuer mit 
der offiziellen Statistik zu den direkten Steuern rechnet, 
so weisen die Kronländer schon 1905 unter 198 Mil 
lionen Einnahmen aus Abgaben neben 140 Millionen 
direkter Steuern 58 Millionen indirekte auf oder 
29'6 Prozent Abgaben der Massen neben 70'4 Pro 
zent Steuern vom Besitze. Die Haupteinnahmsguelle 
der westlichen und hochkultivierten Kronländer ist die 
Steuer der Mieter. Zudem haben mit 1905 viele 
Länder die Bierumlage erst eingeführt. In Nieder 
österreich zum Beispiel machen 1906 die direkten Steuern 
14,326.310 Kr., die indirekten bereits 19,764.610 Kr. 
oder in Prozenten die direkten bloß 42'02, die indi 
rekten dagegen 57'98 Prozent der Abgaben aus. 
Zu den Einnahmen aus Abgaben kommen: 
II. Strafen Kr. 178-075 
III. Staats- und Religionsfondsbeiträge „ 4,455.017 
IV. Überschüsse der kumulativen Waisenkassen „ 1,727.846 
V. Verwaltungsgebühren, Beiträge und Ersätze „ 20,619.342 
VI. Aus dem Vermögen, aus ' Anstalten und Unter 
nehmungen „ 24,055.321 
VII. Aus Kapital- und Kassengebarung „ 29,679.977 
VIII. Diverse Einnahmen . „ 108.374 
Summe aller Einnahmen . . Kr. 279,582.167 
Demnach beziehen die Länder an die 72 Prozent ihrer Einnahmen 
aus Steuern und Gebühren, dagegen nur 28 Prozent aus dem Landes 
vermögen und aus besonderen Einnahmen. Unter den Abgaben ist 
heute schort ein Drittel indirekt. Nach Durchführung der jetzt drohenden 
Finanzreform würden die indirekten Steuern nahezu in allen Kron- 
ländern mehr als die Hälfte der Abgaben betragen und damit wäre 
auch der letzte S ch e i n g r u n d für die Privilegien der Besitzenden 
auf die Landstuben gefallen. Es gibt für die Vorrechte der Kurien 
keine Zuflucht mehr. In ziffermüßiger Klarheit rechtfertigt sich also, 
wie immer betrachtet, der Kampfruf der Sozialdemokratie: 
Ohne Wahlrefsrnr keine Sanierung der Landesfinanzen l
	        
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