Volltext: Der österreichische Staatshaushalt und die Steuerreform (Teil II. / 1909)

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Der Ausweg aus dieser Mißwirtschaft ist gegeben. Haben die 
bürgerlichen Klassen Schulden gemacht, so sollen sie selb st sie 
Zahlen. Da die Landtage von Großgrundbesitzern, Hausherren und 
sonstigen bürgerlichen „steuerzahlenden" Schichten regiert werden, so 
sind diese Regierenden verpflichtet, aus erhöhten Umlagen auf die 
Grundsteuer unb die übrigen direkten Steuern diese Schulden zu 
decken. Die Länder haben ihre eigenen Finanzrechte, mögen sie die 
selben benützen und den Staat wie die Volksmassen ungeschoren lassen. 
Können sie das aber nicht und wallen sie es nicht, müssen sie 
sich an die Massen des arbeitenden Volkes um Steuern wenden, so 
müssen sie ihre politischen Privilegien aufgeben und das allgemeine, 
gleiche Wahlrecht zu den Landtagen einführen! Die Massen, die die 
Steuern zahlen sollen, die müssen auch berufen werden, sie zu be 
willigen, und zwar in den Landtagen selb st, denn der Staat 
geht die Länder nichts an und umgekehrt. Der Steuerbewilliger muß 
auch der Steuerzahler sein. 
Aus diesem Grunde haben die sozialdemokratischen Abgeord 
neten im Parlament erklärt:Ohne allgemeines und glei 
ches Wahlrecht zu den Landtagen soll es keine 
Sanierung der Landessinanzen geben! 
Dev Staats- und Volksvevvat dev Finanzininiftev 
Aovytowski und Bilinski. 
Die Gesanrtübevrveisungen. 
Die Pflicht der Regierung angesichts der Mißwirtschaft der 
Landtage wäre klar gegeben: Staatsfeindlich waren die 
Landtage Oesterreichs durch alle Zeit, sie haben von Anbeginn an 
die staatliche Entwicklung gehemmt und geschädigt, ihn überall 
behindert und gelähmt, ja nicht selten auf seine Zerreißung hin 
gearbeitet. Die stolzen Landtage haben die Staatsgewalt gedemütigt, 
so oft sie konnten. Run sind sie vom hohen Roß herunten, als schuld 
hafte Bankerotteure stehen sie nun vor ihm, um Gnadengaben bettelnd. 
Wenn jemals, wäre jetzt der Moment gegeben, mit ihnen abzurechnen 
und sie in ein geordnetes vernünftiges Rechtsverhältnis zum Staat 
zu bringen. 
Aber nichts von dem tut die Regierung, sie umschmeichelt noch 
eher die Landtagsherren und opfert ihnen auch jetzt noch Hoheitsrecht 
um Hoheitsrecht, sie gestattet ihnen den vollen Zugriff in die Staats 
kassen und wird den Staat selbst in den Bankerott der Länder ver 
wickeln. Sie verrät den Staat an die Länder! 
Sie verrät auch das Volk, dessen Interessen zu wahren die 
Regierung des allgemeinen Stimmrechtes verpflichtet wäre. Sie dürfte 
den Landtagen nicht einen Heller bewilligen, ehe denn sie dem Volke 
sein Wahlrecht gegeben. Sie dürfte die besitzlosen Klassen, die schon 
sür den Staat unermeßliche Steuer- und Militärlasten zu tragen
	        
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