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s ) Siehe darüber den erwähnten Aufsatz Otto Bauers.
Hausherr bloß ihr Steuerbote gewesen. Unzweifelhaft ist für sie
die Hauszinssteuer eine indirekt geleistete Abgabe. Sie wenden einen
Teil ihrer Einnahmen für das Wohnen auf und ein Teil dieses
Wohnungsaufwandes ist eben die Hauszinssteuer: Sie ist also für
die Klasse der Mieter eine indirekte Aufwandsteuer für den Konsum
von umfriedetem Raum, von Luft und Licht.
Weil diese Steuer für zwei verschiedene Klassen verschiedene
Funktionen hat, deshalb ist' sie so sehr umstritten. Denn es entstehen
folgende Fragen:
1. Wenn die Steuer erhöht wird, trifft die Erhöhung den Haus
herrn oder, den Mieter? Der Hausherr wird sofort darangehen, die
Mietzinse zu steigern, um die Steuer auf die Mieter abzuwälzen. In
der Regel gelingt es ihm*).
2. Wenn die Steuer herabgesetzt wird, kommt die Herabsetzung
dem Hausherrn oder dem Mieter zugute? In der Regel streift
sie der Hausherr ein, ohne den Mietzins herabzusetzen*); die Steuer
herabsetzung ist dann ein reines Geschenk an den Hausherrn, an das
Kapital.
3. Wenn die Steuererhöhung j a den Hausherrn einmal trifft,
so wird der Hausertrag geringer. Ist der Ertrag geringer, so
ist das Haus nicht mehr so viel wert. (Siehe I, Seite 42, 2. Absatz.)
Wenn der Hausherr später dieses Haus zu dem g er in g er enWert
vererbt oder verkauft, so kommt der Uebernehmer, da er das Haus
von Anfang an billig in der Hand hat, dennoch auf seinen vollen
Durchschnittsprofit. Die Steuer ist im Verkehr amortisiert. Wenn
sie jetzt herabgesetzt würde, so wäre das ganz zweifelsohne ein un
begründetes Geschenk an den jetzigen Besitzer. Das trifft bei uns
wohl unbedingt zu, da die hohe Hauszinssteuer schon so alt ist, daß
sie höchstens die Vorbesitzer getroffen hat, nicht aber mehr die
jetzigen Eigentümer.
Diese drei Tatsachen erschweren die Hauszinssteuerreform. Das
Wohnen ist so sündhaft teuer, daß den Mietern geholfen werden
muß. Aber zwischen den Staat und den Mieter stellt
sich der Hauskapitalist, so daß sie einander die Hand nicht
reichen können. Was der Staat nimmt oder gibt, muß erst durch die
Hand des Häuserkapitals gehen.
. Das Häuserkapital steckt ein, was der Staat an Nachlässen
gibt, es läßt sie nicht an die Mieter weiterkommen. Nimmt der Staat
vom Hausbesitzer mehr, so holt dieser sich's vom Mieter wieder. Die
allerschädlichste Klasse, die der Hausagrarier, steht zwischen Staat und
Mieter und vereitelt jede Hauszinssteuerreform.
Alle 'Versuche einer Reform müssen darum vergebens sein, so
lange dieses Zwischenglied nicht ausgeschaltet ist. Der Staat muß
direkt mit dem Mieter verhandeln, er muß diese Ertragsteuer des
Hausherrn zunächst umwandeln in eine Steuer auf den
Wohnungsaufwand des Mieters, die ihm direkt vorge-