Volltext: Heimatbuch des Marktes Zell bei Zellhof

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barkeit über den Jlzgau, der von der Jlz bis zur unteren Mühl reichte, 
ein Reichsfürst geworden war, und die Landeshoheit der Babenberger und 
ihrer Nachfolger, der Habsburger. 
Passau besaß in der Riedmark das Land im Haselgraben und an der 
oberen Gnsen: Wildberg, Riedegg und Reichenau. Es beherrschte 
daher die Straße, die von Linz über Leonselden nach Böhmen führte. 
Die Babenberger suchten ihren Besitz in der Riedmark auszudehnen, 
ihn zusammenzuschließen und durch die Erwerbung der Kirchenlehen die 
volle Landeshoheit zu erringen und daran knüpft sich eine sehr wichtige 
Bewegung, eine Umgestaltung der sozialen Verhältnisse. 
Die Rodungstätigkeit iu der Riedmark war vielfach durch freie Leute 
erfolgt, die nicht zinsbar und nicht dienstbar waren. Es ist das Verdienst 
des Geschichtsforschers Strnadt, das Vorhandensein des freieigenen Besitzes 
auch im Norden der Donau in älterer Zeit einwandfrei nachgewiesen zu 
haben. 
Die Bauern waren ihre eigenen Herren, und wenn sie großen Besitz 
hatten, so führten sie den Pflug nicht selbst. Aus jener Zeit stammen auch 
die Zeugnisse vom Übermut der Bauern und von ihrem Streben über 
den Stand hinaus. Ein Teil dieser Freien fing an, ritterliches Leben zu 
führen und sich durch Versippung an den niederen Adel anzuschließen. 
Der größere Teil aber verlor seine Freiheit, wenn er infolge Verarmung 
selbst Hand an den Pflug legen oder seinen Besitz veräußern mußte. Viel- 
fach kam es vor, daß der freie Bauer seinen Besitz der Kirche übergab und 
ihn von ihr als Lehen empfing, um Schutz gegen die Gewalttaten weltlicher 
Herren zu finden. 
Aus den freien Bauern werden allmählich grunduntertänige Bauern, 
die in einzelnen Fällen sogar ihre Freizügigkeit verlieren. Die Verschlechte- 
rung der Lage des Bauernstandes im 14. und 15. Jahrhundert wird dann 
die erste Ursache für die Bauernaufstände, die im 13. und 16. Jahrhundert 
einsetzen. 
Der ursprüngliche Gerichts- und Verwaltungssprengel der Riedmark 
wurde infolge der Rodungen und der Vermehrung der Bewohner so aus- 
gedehnt, daß eine Teilung unbedingt notwendig wurde. Sie erfolgte in der 
Zeit, als der österreichische Herzog das landesfürstliche Urbar, d. i. das 
Güterverzeichnis, in der Riedmark anlegen ließ, etwa in der Zeit zwischen 
1220 und 1240. Die Linie Aist—Waldaist und Weiße Aist trennte das neue 
Landgericht im Achland, später Machland genannt, von dem verkleinerten 
Landgerichte Riedmark westlich der Aist. 
Den Mittelpunkt der westlichen Riedmark bildete der Passauische Markt 
Gallneukircheu, in der späteren Zeit die landesfürstliche Stadt Freistadt. 
Unter den Urkunden des alten Passauer Bistums befindet sich ein 
Weistum des Marktes Gallneukircheu aus dem 13. Jährhundert. Der 
Markt gehörte damals nicht nur kirchlich zum Bistum Passau, sondern war 
diesem auch mit Grund und Boden „Untertan"; der Bischof von Passau 
war der Grundherr des „Burgfrieds" von Riedegg, zu dem Gallneukircheu 
gehörte. Das Weistum, das in lateinischer Sprache abgefaßt ist, beginnt
	        
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