Volltext: Rückblick auf die Geschichte der Stadt Urfahr a. D. in Oberösterreich

schlagen, die Gerichtsbarkeit blieb aber bei der älteren Weisienwolf- 
Herrschaft Luftenberg. 
Seit JÖ47 sind die Sahbücher von Lustenfelden ziemlich voll¬ 
ständig erhalten" und seither können wir also fast alle Mäuse und Ver¬ 
träge der weissenwolfischen Untertanen verfolgen und haben sie gleich 
den Urbaren im historischen Häuserverzeichnis verwertet. 
Von 168L— 1S9L sind auch „ Inleut "-Verzeichnisie der Urfahrer 
Häuser erhalten, die 163 bis 1?L Inwohner ausweisen". Jede Met- 
partei zahlte jährlich den hohen Vetrag von 5 bis 10 Schilling Inleut¬ 
steuer ; dafür waren aber die Metlinge von den übrigen Diensten befreit. 
Um 173020 gingen alle Stegregger Untertanen um einen unge¬ 
nannten Kaufpreis in den Besitz der Stavhemberger über und blieben 
als „Umt Stegregg" unter der Herrschaft Wildberg bis zur Aufhebung 
des Untertanenverbandes im Jahre 1848. 
Das alte Rrni Urfahr der Herrschaft Wildberg. 
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Es überrascht zwar, daß starhembergische Besitzungen um Urfahr 
erst seit ISS621 und im Drt selbst erst i45422 beurkundet sind; dies schließt 
aber die Möglichkeit älterer Besitzrechte nicht aus. Wildberg hat nämlich 
gleichwie andere Drundherrschaften alte Digenrechte wiederholt an bäuerliche 
oder bürgerliche Besitzer abgetreten und dann wieder zurückgekauft je 
nach der Konjunktur der Grundrente, die die alten Herrschaften wohl 
zu werten wußten. Ihrer großzügigen und zielbewußten Bodenpolitik ver¬ 
dankten nämlich die alten Udelsgeschlechter nicht minder ihren Veichtum 
und Einfluß als ihrer Kriegs- und Veichspolitik. 
Uls ursprüngliche Dstgrenze des Wildberger Bereiches wird ganz 
allgemein die alte Saumstraße bezeichnet. Uber abgesehen davon, daß 
der Verlauf dieses uralten Handelsweges innerhalb unseres Grtsgebietes 
nicht bekannt ist, so ist diese Grenze auch für den Haselgraben ungenau; 
noch weniger aber stimmt sie für die Ebene, in der sich für Wildberg ur¬ 
sprünglich nur Streubesitz nachweisen läßt. Vach Strnadt22 reichte die 
Herrschaft Wildberg nur ein kurzes Stück, nämlich gegenüber vom Schloß 
Linz bis gegen puchenau an die Oonau. 
Oer zweite Teil dieser Behauptung ist aber insoferne unrichtig, 
als die meisten und gerade die ältesten Häuser der oberen Uferwänd 
(erst seit dem 19. Jahrhundert Urfahrwänd) ehedem landesürstliche Lehen 
waten24, die später zur jungen Herrschaft puchenau kamen2^. Huchenau 
gehörte aber niemals den Starhembergern. 
Oer Bereich Wildbergs reichte wohl nur im Drtsgebiet an den 
Strom und auch hier war nur der westliche und nordwestliche Teil Ur¬ 
fahrs wildbergifch, der westliche Teil aber stegreggifch. 
Uls älteste Starhemberger Lehen unseres Gebietes sind mehrere 
Bauerngüter am Gstabhange des Höstlingberges beurkundet. Vach einer 
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