Volltext: Rückblick auf die Geschichte der Stadt Urfahr a. D. in Oberösterreich

Diesmal scheint der Zwist behoben worden zu sein, indem wahr¬ 
scheinlich damals jener Vergleich erziehlt wurde, der dem „Urfahrer Schiff- 
leut-privileg de 1554" vorangegangen sein muh. 
Baiser Ferdinand I. erneuerte nämlich im Jahre 1554 ein Privileg: 
„Der Schaff in Vrfahr Leith ze Schar Linz Kraft ^dessen Jhro Majestät 
ihnen dero alte Freiheit, so ihnen vor etlichen Jahren in der Brunst ver- 
brunnen, konfirmierte, also dah sie, so oft die Linzer Drücke zerbrochen 
wird und sie in Zeit der Both das Urfahr führen und verfehen, dah fie 
Non allem Urfahrgeld die Hälfte einbringen mögen, doch dah sie die 
Bürgerschaft samt den Ihrigen alles Urfahrgelts frei und umfonft über¬ 
führen". (prehburg, am 5. Upril 1554)8. 
Diese Erneuerung bezieht fich also ausdrücklich auf eine alte 
„verbriefte Freiheit", die fich die Urfahrer wahrfcheintich im Jahre 1514 
erkämpft hatten. 
1554 sehen wir unsere Vorfahren durch ihre früheren Erfahrun¬ 
gen bereits gewitzigt; sie lassen sich nämlich den verbrannten Bechtsbrief 
möglichst bald wieder erneuern und lassen fich dieses ihr einziges Decht 
auch von den nachfolgenden Baisern wieder ausdrücklich bestätigen (am 
1ö. September 1565" und am L3. März 158610). 
Zwar hatten die Urfahrer ihren Widerstand gegen den Brücken¬ 
bau längst aufgegeben, wohl in der nachträglichen Erkenntnis, dah die 
feste Stromverbindung auch ihnen grohe Vorteile brachte durch Hebung 
des Handels und Verkehrs, sodah der Schaden der wenigen privilegierten 
Schiffmeister durch den allgemeinen putzen weit übertroffen wurde. Uber 
gegen die Drückenmaut, die für jede Perfon und Tour 1 Pfennig betrug, 
wehrten fich die Urfahrer nach wie vor und mit wechselndem Erfolg. 
Die Urfahrer wurden in ihren Bemühungen von den Ständen, insbe¬ 
sondere von ihren beiden Grundherrschaften, welche ebenfalls die Befrei¬ 
ung von der Brückenmaut anstrebten, unterstützt. 
Schon 1566 erreichten die Stände die freie paffage für die Bau¬ 
leute, die aus Urfahr und Umgebung beim Landhausbau beschäftigt waren". 
157! und 1590 prozessierten die Stände wieder wegen des freien 
Brückenweges für fich und ihre Untertanen, aber ohne fichttichen Erfolgs. 
Erft am 8. Juni 1638 erreichten die Starhemberger und Weiffenwolf 
für ihre Untertanen in Urfahr die Befreiung vom Brückenpfennig, aber 
nur für Fuhgeher. Die Urfahrer hatten für diese Begünstigung laut 
Vergleich das Bollwerk der Brücke (den Brückenkopf) an ihrem Ufer 
in gutem Stande zu erhalten und (insbefonders nach Hochwässern) zu 
erneuern fo oft nötig wurde. Uuch versprachen die Vogtherren, bei den 
Urfahrer Untertanen dem Fürkauf zu steuern und für die pünktliche 
Umgeldzahlung vorzusehen". 
Seit 1719 waren die Wallfahrer vom Mühlviertel und Urfahr nach 
Linz, feit 1747 auch die Wallfahrer auf den pöstlingberg zu gewiffen 
Festzeilen vom Brückenpfennig befreit".
	        
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