Volltext: Rückblick auf die Geschichte der Stadt Urfahr a. D. in Oberösterreich

einer mit der Uechnung auf die Zukunft, daraus dann nichts wird. 
Sie reden jich aber zu eigenem Schaden, denn einerseits sagen sie, keiner 
habe des Urfahrs sich bedienen dürfen, er sei denn von väterlicher und 
mütterlicher Seite ein geborener Urfahrer gewesen oder er habe sich 
ihnen versippt, anderseits gaben sie selbst zu, ihnen habe nur das Zilleu- 
recht, andern Renten aber das Urfahr auf Hoff und Wagen gehört. 
Insofern sie sich ihrer Uneigennühigkeit berühmen, mögen die noch leben¬ 
den Hauptleute des -Tandes ob der Enns befragt werden, welche diese 
Würde vor Erbauung der Drücke bekleideten. Oie werden schon sagen, 
was die Holden von Scharlinz ihnen umsonst geleistet haben und ob sie 
für die geleisteten Dienste nicht bei weitem mehr als billig ist, bezahlen 
muhten. (Für das Uberschiffen von Truppen vor dem Brückenbau). 
Demzufolge stellen wir erneuert das frühere Begehren unter Meldung 
auf Hoftenerftattung und Lehrung. 
Damit endeten die Einvernahmen. Oer Prozeß war im voraus 
für die Urfahrer ziemlich aussichtslos gewesen, weil ihr Ursahrrecht 
nicht verbrieft war, die Linzer sich aber ans ihre Privilegien berufen konnten. 
Daher siel auch der Abschied (das Urteil) zugunsten der Linzer 
ans. Oie Entscheidung fällte der Uaiser selbst am Wontag nach dem 
St. Upolonitag, (also n^ch' dEm ^Feber): 
„Demblich dieweillen die vorgenandten von Schar Linz 
nmb Ihre vermachte Forderung khainen glaublichen Schein noch eini- 
cherlei gerechtigkheit sürbracht, sonder das beftimbte Urfahr, auch der 
Wasserstrom unsern vorsordern und uns als Herrn und Landesfürsien 
allerweeg zugehört, wie Wir auch die odberürte prnggen über die Thonan 
zu schlagen macht vnd recht gehabt, das demnach die von Schar Linz 
obangezaigter Ihrer Forderung der fchäden kheinen fueg noch recht haben, 
Innen (ihnen) auch die gemelten bürger zu Linz ainicherlei darnmb zu 
thun nicht schuldig sein, sonnder die fachen über die bestimbt prnggen 
hin und wieder zu wand len bei dem wie es vormahlen zwischen Inen 
verorndt und bisher gehalten worden ist, bleiben Jott6 
Also wegen mangelnder verbriefter Freiheiten sielen die Urfahrer 
ins Unrecht; Gewohnheitsrechte und wenn siie auch von alters her ererbt 
waren, galten nichts. Trohdem verfochten die Urfahrer ihre Sache auch 
weiterhin mit gewohnter Zähigkeit. Dieser Vamps gegen die Drücke, die 
doch auch für Urfahr ein sehr wichtiges Verkehrsmittel war, ist uns zwar 
heute unverständlich. Oie Ursachen dieses Widerstrebens waren einer¬ 
seits die gleichen kurzsichtigen Wotive, die noch im 19. Jahrhundert so 
viele Drte zu Protesten gegen Dahubauteu bewogen, anderseits hatten 
die Urfahrer Fährleute wirklich einen ungeheuren Derdieusteutgaug, wenn 
man nachrechnet, daß nach dem Iahrespauschale von 300 fl (a L40 pfen.) 
und dem Hopfgeld von 1 Helbing, (ein halber Pfennig) jährlich über 
144.000 Personen durch die Urfahrer überschifft worden waren! 
Daher ruhten die Urfahrer Schiffmeister nicht, bis sie i. I. 1514 
ihre Angelegenheit neuerdings vor die Landeshauptmannschaft brachten?.
	        
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