Volltext: Rückblick auf die Geschichte der Stadt Urfahr a. D. in Oberösterreich

Schmidpekh als zweiter Besitzer, dah sie von gemeinen Dutzwegs recht 
und redlich zu einem ewigen steilen Raus geben haben, den sürsichtigen 
und ehrsamen und weisen Bürgern, Dichter Dat und Gmain der Stadt 
ze Linz etliche Grundt ze Dothurfst der Vruckhen ^ nemblich die Pichler 
einen fleckh, woraus die Druckhen einesteils ligt zwischen Dackner und 
Schmidtpeckhen Häusern gelegen, daraus einestheils ein Deller gestandten 
ist ganz heraus von des Thoman und Schmidpeckh seine Ein- und Aus- 
fahrt so eh zu seinem Dans gehörte alles ganz frei und ledig"/ 
Dieser Brief verleitete Doch und nach ihm auch pillwein und 
Fink zur Annahme, dah die Drücke erst nach dem Datum dieser Urkunde 
erbaut worden sei. Und doch erwähnt der Derträg bereits ausdrücklich 
den „Fleck, woraus die Druckhen liegt". 
Oie Drücke war also schon gebaut und der Drundkaus schon längst 
vollzogen, als die vorsichtigen Linzer nach dem Ableben des eigentlichen 
Verkäufers Wolfg. Pichler sich neuerdings eine Urkunde über ihre er¬ 
kauften Grundrechte ausstellen liehen. Daher wird auch die ganze Deihe 
der Erben nach Wolfg. Pichler ausgezählt und daher fehlt auch der längst 
bezahlte Daufpreis. Oie Linzer haben (von ihrem langerstrebten Decht 
möglichst schnell Gebrauch machend) die Drücke noch i497 gebaut, was 
wir auch deshalb vermuten dürfen, weil der Daiser noch im gleichen 
Jahre den Linzer Bürger Dans Waurer zum Lolleinnehmer „bei der 
neuen Drücke zu Linz" ernannte/ 
Oie Urfahrer fühlten sich nach wie vor durch den Drückenbau 
in ihrem Dnupterwerb, dem Überführen, schwer benachteiligt. Sie konnten 
und wollten diesen Derdienstentgang nicht verschmerzen, sondern forderten 
von den Linzern volle Entschädigung für diese Enteignung und zwar 
verlangten die Urfahrer als Gegenforderungen die Dandelsbefngnis für 
Wein und Traid (Getreide), Befreiung vom Druckgeld und bei Beschä¬ 
digung der Drücke das Ubersuhrrecht wie früher. Oie Linzer aber, aus 
ihre Privilegien pochend, verweigerten jeden Ersah und so kam es aber¬ 
mals zu einem hartnäckigen Prozeh im Jahre Î506. 
Ende 1505 reichten die Urfahrer die Dlage beim Landesfürsien 
ein und der Daiser befahl am 8. Jänner Î506 beide Parteien für den 
3. Februar nach Wien. 
Oer Bedeutung des Prozesses entsprechend waren einerseits der 
Bürgermeister, der Dichter und die Dälste der Stadträte von Linz, ander¬ 
seits die beiden Dichter (der ftarhembergifche für die Wildberger Unter¬ 
tanen und der lichtenfteinifche für die Stegregger Dolden) und weitere 
Dertrauensmänner von Urfahr erschienen. 
Dieser Prozeß ist nicht nur für die Geschichte von Linz und Urfahr 
wichtig sondern auch für die Dechtsprechung zu Beginn der Deuzeit sehr 
lehrreich. Doch hat die Verhandlungen ziemlich ausführlich in Dr. 
des Wusealblattes von ÎS4Î gebracht. 
Oie Wiedergabe folgt im wesentlichen dieser ersten Veröffentlichung : 
Oer Eingang des Protokolles sagt, es feien die „armen" Dläger von
	        
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