Volltext: Rückblick auf die Geschichte der Stadt Urfahr a. D. in Oberösterreich

schenkten; noch dazu, ohne dah sie „ungelten" (d. h. die vorgeschriebene 
Verzehrnngssteuer teisteten). 
Aber die Blagen und Verbote fruchteten wenig, i4S5 verklagten 
die Linzer abermals die Urfahrer, diesmal bei „ihrem" Baiser Friedrich III. 
Vieser verbot denn auch am Eritag (Dienstag) vor dem heiligen 
Pffugsitag des Jahres 1485 „den leuten und hollden am vrfar zu Scharlinz, 
daß ihnen weder weinschenken, gastung, noch ander Handlung vnd Wandlung, 
es seg mit Traid, Holz, Salz, keine ausgenommen erlaubt were"^. 
Aber auch dieses Verbot hatte nicht die den Linzern erwünschte 
Wirkung-, denn in den Jahren 1492, 1494, 1496, 1514 und später wieder¬ 
holte Befehle waren gleichen oder ähnlichen Inhalts^. 
Im gleichen Jahre 1485 liehen sich die Linzer Fleischhacker be¬ 
stätigen, dah nach altem Verkommen kein Fteischhacker in Urfahr noch 
sonst andere fremde auf eine halbe Weile Wegs Fleisch nach Linz liefern 
durften; nur an Wochenmärkten durften sie ihr Fleisch in der letzten 
Warktstunde zwischen 11 und 1L Uhr auf offenem Platz feilbieten^. 
Oie Durchführung dieses Lunftprivilegiums überwachten die Linzer 
Fleischhauer selbst; die Arfahrer behalfen sich aber, indem sich später 
größere Arfahrer Fleischhauer Schlagbrücken mit Verkaufsläden in Linz 
an der Ludl (beim Dampfschiff-Landungsplatz) neben den Linzer Fleisch¬ 
bänken mieteten. 
Aber es kam noch ärger! Wiederum dem Drängen seiner geliebten 
Linzer folgend, befahl 1492 der Baiser sogar, „daß jeder Insaffe von Arfahr 
für sich allein bestehen solle" 11.Jedenfalls hatte Arfahr, das beim Ausgang 
des Mittelalters schon eine stattliche Lahl von Feuerstätten zählte, in diesem 
Jahre gleichzeitig mit der Ditte um eine eigene Seelsorge, auch um ein 
landesfürstliches Warktrecht gebeten. 
Während ihnen der Baiser den Bivchenbau bewilligte, verweigerte 
er ihnen der „Stadt linzerischen Privilegien wegen" die „Gmain"-bildung 
und die Arfahrer muhten noch über 300 Jahre für sich allein, d. h. ohne 
Gemeindevertretung bestehen. 
1496 am pfingsttag vor dem St. Lucientag schrieb der Baiser wieder 
an den Landeshauptmann Georg von Losenstein: 
.... „Wir werden bericht, wie die Vrfarer, die Holden am Vrfar zu 
Schar Lgnz, Wein zu schenken, Gastung zu halten, Baufmannschaft und 
andere Handlung daselbst zu treiben sich unterstehen Also emp¬ 
fehlen wir dir ernstlich und wollen . . dah du Ihnen das nicht gestatten, 
sondern Ihnen das von unser wegen mit ernst wehrest .... damit uns 
deshalben an derselben Unser Stadt Lgnz kein Vachteil erwachse"78. 
Oer Linzer Thronist schließt an diese kaiserlichen Entscheidungen die 
bezeichnende Bemerkung: „Das Urfahr war von uralters ein schlechtes 
Drt und nachmals ein Dorf, welches ihrer etliche (Herrschaften) mit ein¬ 
ander bestanden oder auf andere Weise innegehabt" Sindt deutet da¬ 
mit sehr richtig an, dah neben der Mißgunst der Linzer ein Hindernis 
zur Erlangung des Marktrechtes auch die geteilte Drtsvogtei war. Drte
	        
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