Volltext: Rückblick auf die Geschichte der Stadt Urfahr a. D. in Oberösterreich

vnnd rueffen vnns an, J13 dabei 
ze halten. JJivnnfer Mahnung 
vnnd wällen Grnnstlich, Segte- 
mahlen die letztgenannten vnnfer 
burger auf den tag, den wir beeden 
thailten haben für vnns befchaiden, 
furkhommen feindt, vnd v. der 
Wolh, vnnd die vrfahrer nicht, noch 
Jemanndt von Irentwegen, fo follen 
dieselben vnnfer burger bei der 
Gewehr vnnd Ghegenannten vifch- 
wagdt vnnd annderer Irer Gerech¬ 
tigkeit bleiben, vnnd habennt dann 
die vrfahrer, darumben zu In Rech¬ 
tes zu fprechen das mögen fie ge- 
thain als recht ist. 
Gs soll auch v. der Wolh 
vnnd die feinen, mit denfelben 
vnnfern Burgern In vngueten vnnd 
vecht nichts ze fchaffen haben, die 
gemelten gefanngenen gannz ledig 
laffen, vnnd In die Denn pfundt 
Pfenning vnnd kinnder gelt, fo Gr 
vnnd die fein von In haben geno- 
men vnverzogenntlich wider geben, 
dann als die gemelten Leut An T). 
des von Walfee founder gefchäfft 
hat gefangen, darumb foll Gr in 
straffen, damit wier Gmpfinden das 
Im das von demfelben Walch miff- 
fallen hab vnd das dann fürbas 
folch befchwernus nicht werdet zue- 
gezogen vnguährlich. 
Wit vrtrhundt difs brieffs. Ge¬ 
ben zu Wien am fregtag, vor dem 
heiligen auffartstag J43J "66. 
sintemalen die Bürger an dem 
Tag, an dem wir beide Teile vor 
uns befchieden haben, gekommen 
sind, der Walch und die Arfahrer 
aber nicht, noch Jemand anstatt 
ihrer, fo follen die Bürger bei 
ihrem vecht auf die Fifchweid 
und bei ihren anderen Gerechtig- 
tigkeiten bleiben; haben dann die 
Urfahrer darum etwas (an-)zu- 
fprechen, fo hätten ste das tun 
mögen, wie das vecht ist. 
Gs foll auch der Walch und 
die Seinen mit unseren Bürgern 
im Anguten und vecht (in Lwiftig- 
keiten und Vechtshändeln) nichts 
zu fchaffen (zu befehlen) haben; 
er foll die gemeldeten Gefangenen 
gänzlich frei laffen und ihnen die 
9 Pfund Pfennig und anderes 
Geld, fo er und die Seinen ihnen 
genommen haben, unverzüglich 
wieder geben. Weil die Leute ohne 
Befehl des (Landeshauptmannes 
Herrn von) Wallfee gefangen (ge¬ 
fetzt worden waren), darum foll 
er (der Landeshauptmann) ihn 
(den Walch) strafen, damit wir 
empfinden, daß ihm das (vorge¬ 
hen) des Walch mihfallen habe 
und damit dann künftig solche Be¬ 
schwerden nicht mehr vorkommen. 
Wit Arkund dieses Briefes, 
der gegeben ist zu Wien am Frei¬ 
tag vor dem heil, Himmelfahrts- 
tag 143). 
Wangelnder Privilegien und Urkunden wegen fielen also die 
Arfahrer und mit ihnen der Wachfemberger Burggraf ins Anrecht und 
die Urfahrer erfuhren zum erstenmal die Wichtigkeit verbriefter vechte. 
Oer Wachfemberger scheint sich aber mit der Gntfchädigung der 
arreftiert Gewesenen nicht beeilt zu haben, denn der Stadtchronist ver¬ 
zeichnet noch einen zweiten Brief des 'Herzogs aus dem Jahre 1432, 
demzufolge der Walch die neun Pfund zurückzahlen muhte, die die 
Linzer bei ihrer „Fenknuss" verzehrt hätten^. 
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