Volltext: Der Friedensvertrag von Saint-Germain

58 
wesen betreffenden Teil des Friedensvertrages Öster¬ 
reich zu einer Vorzugsbehandlung der alliierten und 
assoziierten Mächte verpflichtet, ohne daß Österreich 
seinerseits sofort Gegenseitigkeit beanspruchen dürfte. 
Erst nach Ablauf von drei Jahren können die alliierten 
und assoziierten Mächte die Vorteile dieser Bestimmungen 
nur unter Voraussetzung, daß sie Gegenseitigkeit ge¬ 
währen, in Anspruch nehmen. Bloß für die Sukzessions¬ 
staaten gilt die Bedingung der Gegenseitigkeit sofort. 
Übrigens kann der Rat des Völkerbundes die 
Bestimmungen dieses Teiles nach Ablauf von drei 
Jahren revidieren und auch den Eintritt der Reziprozität 
hinausschieben. 
XIII. Teil. 
Arbeit. 
Art. 332 bis 372. 
Bon der Überzeugung ausgehend, daß der Welt¬ 
sriede nur auf dem Boden der sozialen Gerechtigkeit 
Bestand haben kann, und daß die gegenwärtigen Arbeits¬ 
bedingungen zum Teil der sozialen Gerechtigkeit nicht 
entsprechen, wird eine Organisation geschaffen, die einen 
internationalen Fortschritt des Arbeitsrechtes verbürgen 
soll. Hiefür war nach den diesem Tech vorausgeschickten 
Motiven insbesondere die Erwägung maßgebend, daß 
die Lage der Arbeiter in einem Staate nicht leicht 
verbessert werden kann, wenn nicht die als Konkurrenten 
in Betracht kommenden Staaten sich dieser Verbesserung 
ebenfalls anschließen. 
Die zu diesem Zwecke geschaffene Organisation 
schließt sich eng an die des Völkerbundes an; die Mit¬ 
gliedschaft zum Völkerbünde schließt die Mitgliedschaft 
zu diesem Verbände, der keinen eigenen Namen führt, 
in sich. 
1. Kapitel. Organisation. 
Der Verband besitzt 1. eine Hauptversammlung, 
2. ein internationales Arbeitsamt. In die Haupt-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.