Volltext: 'Leonstein'

falls die Ausführung der Anlage stattgegeben werden wird, 
sofern sich nicht von amtswegen Bedenken dagegen ergeben. 
K. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf 
am 24. April 1906. 
Der k. k. Statthaltereirat: 
Schmidegg. 
Am 26. November 1906, Z. 10528, hat die k. k. Bezirks¬ 
hauptmannschaft Kirchdorf folgendes bekanntgegeben: 
Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf findet der 
Betonbau-Unternehmung Jngeneur Franz, Vargason über das 
Ansuchen ad praes. 25. Oktober 1905, beziehungsweise 24. April 
1906, auf Grund des § 4 der Ministerialverordnung vom 
25. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 41, beziehungsweise der 
Ministerialverordnung vom 20. Dezember 1883, R.-G.-Bl. 
Nr. 188, ferner gemäß der §§ 29 und 30 der Gewerbe¬ 
ordnung, sowie im Hinblicke 1. auf das Ergebnis der am 
18., 19., 20. April und am 14., 15., 16., 17., 18. Mai 1906 
vorgenommenen kommifsionellen Verhandlungen; ferner 2. auf 
die beigebrachten, dieser Entscheidung angeschlossenen, einen 
integrierenden Bestandteil derselben bildenden, vom oberöster¬ 
reichischen Landesausschusse vom 16. Mai 1906, sub. Z. 12062, 
genehmigten Uebereinkommen der Gemeinden Kirchdorf, Michl- 
dorf, Grünburg und Mottn mit der Betonbau-Unternehmung 
hinsichtlich der Benützung von Gemeindestraßen, Wegen, Plätzen 
und sonstigen Ortsräumen zur Spannung, beziehungsweise 
Legung von Leitungen behufs Verteilung elektrischer Kraft und 
zum Zwecke der Beleuchtung und sonstigen elektrischen Ver¬ 
richtungen, und 3. schließlich auf die in Vorlage gebrachten, über 
Ersuchen bereits am 26. Mai 1906, Z. 6638, rückgemittelten, 
gleichfalls einen integrierenden Bestandteil dieser Entscheidung 
bildenden Zustimmungserklärungen der beteiligten Grundbesitzer, 
beziehungsweise Hauseigentümer zur Aufstellung der Leitungs¬ 
masten samt Zngehör, beziehungsweise zur Anbringung von 
Trägern an ihren Häusern, zu eröffnen, daß die beantragte 
Errichtung einer Zentralstation am Steyrflusse oberhalb des 
Steyrdurchbruches, sowie des dazugehörigen Leitungsnetzes für
	        
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